Kraftfahrzeug - Kurzzeitkennzeichen beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Kraftfahrzeug - Kurzzeitkennzeichen beantragen
Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.
Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Voraussetzungen
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Das Fahrzeug muss den Zulassungsbehörden bekannt sein, d.h. es verfügt über Typ- oder Einzelgenehmigung
- Kann eine Betriebserlaubnis nicht vorgelegt werden, wird die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens auf Fahrten beschränkt, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis (Typ- oder Einzelgenehmigung) zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk am Standort des Fahrzeugs oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück stehen.
- Eine Übersicht der angrenzenden Zulassungsbezirke finden Sie unter "Publikationen".
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Eine gültige HU / Sicherheitsprüfung SP (Ablauf nach Ende der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens) muss nachgewiesen werden
- Kann eine gültige HU / Sicherheitsprüfung SP nicht nachgewiesen werden, wird die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens auf Fahrten zur Erlangung der HU/SP zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk am Standort des Fahrzeugs oder einem angrenzenden Bezirk und zurück beschränkt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag für Kurzzeitkennzeichen
(siehe "Formulare")
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Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
oder eine amtlich beglaubigte Kopie
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
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Vollgutachten gemäß § 21 STVZO
Nur bei ausländischen Fahrzeugen aus Drittstaaten erforderlich.
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Datenbestätigung der Technischen Prüfstelle
Nur bei ausländischen Fahrzeugen mit vorheriger Zulassung in der EU notwendig.
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Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
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ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
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Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original (oder beglaubigte Kopie) sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
(bei Firmen)
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Auszug aus dem Vereinsregister im Original (oder beglaubigte Kopie) sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
(bei Vereinen)
Formulare
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Das Kurzzeitkennzeichen kann bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde am Wohn- oder Betriebssitz des Antragstellers oder alternativ auch bei der Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs beantragt werden.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
0.8km
Leuenberger Str.
- 294
-
0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
-
0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
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0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
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-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
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0.5km
Schalkauer Str.
- 16
- M6
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0.6km
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
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0.7km
Arendsweg
- 16
- M6
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0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
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0.2km
Rhinstr./Plauener Str.