Historisches Kennzeichen beantragen

Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein (= Erstzulassung) und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sowie in einem guten Erhaltungszustand sein.
Diese Voraussetzungen stellen die technischen Prüfstellen in einem speziellen Oldtimergutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

Erfüllt Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen, wird das zugehörige Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer mit einem "H" gekennzeichnet.

Das Historienkennzeichen kann auch im Zuge einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen im Original mit.

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Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
  • schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Fahrzeughaltern)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen

Gebühren

27,80 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Für Sie zuständig

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