Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass) am Standort Bürgeramt Klosterstraße - Personaldokumente nach Einbürgerung (LEA)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Freitag

      08:00-15:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine können nur über die Service-Nr. 115 gebucht werden und sind ausschließlich Neueingebürgerten, die nach dem 01.05.2024 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, vorbehalten!

Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)

Mit einem Reisepass (ePass, auch als Europass bekannt) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
  • Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt
  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet (Ausnahmen möglich)
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
    Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Personalausweis
    soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
    Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
    • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
    • wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
    z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.

Gebühren

  • 26,00 Euro
  • Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).

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