Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass) am Standort Bürgeramt Lichtenrade - Vorzugstermine

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließung Bürgeramt Lichtenrade Wasserschaden!

Liebe Kundinnen und liebe Kunden,

wir haben bedauerlicherweise einen massiven Gebäudeschaden in unserem Bürgeramt.

Aus diesem Grund bleibt das Bürgeramt Lichtenrade geschlossen.

Vereinbarte Termine können Sie im Bürgeramt Tempelhof (Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin) wahrnehmen. Melden Sie sich dort bitte am Tresen.
Terminbuchungen erledigen Sie unter der Telefonnummer 90277-7111 für unsere beiden Standorte -Bürgeramt Tempelhof und Bürgeramt Schöneberg - oder unter dem Bürgertelefon 115 berlinweit.
Abholer von fertigen Dokumenten können innerhalb der Öffnungszeiten im Bürgeramt Tempelhof - ohne Termin - an den Plätzen 17/18 vorsprechen.
Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.

Ihre freundlichen Mitarbeitenden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)

Mit einem Reisepass (ePass, auch als Europass bekannt) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
  • Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt
  • Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
  • In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Auch die Express-Herstellung eines Reisepasses ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet (Ausnahmen möglich)
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    • Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Staatsangehörigkeitsabfrage
    • Abfrage, ob die bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
    • Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
  • Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
    Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
  • Personalausweis
    soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
  • Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
    Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
    • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
    • wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
  • Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
    z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    (unter "Formulare")
    • Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.

Gebühren

  • 26,00 Euro
  • Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).

Chat

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