Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass) am Standort Bürgerbüro Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Bürgerbüro Wasserstadt einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung!)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Melderegisterauskunft einholen
5. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
6. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
7. Befreiung von der Ausweispflicht
8. Führungszeugnis beantragen
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgerbüro Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig bis zum 28.02.2021):
Berlinpässe werden bis zum 28.02.2021 nicht ausgestellt oder verlängert.
Das Berlin- Ticket S kann mit einem abgelaufenem Berlinpass oder/und aktuellem Leistungsbescheid oder unter Benennung der Bedarfsgemeinschaftsnummer, des Aktenzeichens oder der Wohngeldnummer erworben werden.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)
Ein Reisepass setzt den/die Passinhaber/in in die Lage, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisevorschriften, in ein Land seiner Wahl zu reisen. Dafür erhalten Sie auf Antrag den sog. ePass (auch als Europass bekannt).
Nur wenn weder ein ePass noch ein ePass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.
Er kann nicht verlängert werden.
Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" weiter unten)!
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
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Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
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Reisepass für Minderjährige
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
> Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben. -
Staatsangehörigkeitsabfrage
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember 2009 - GMBl. S. 1686 - ist bei Beantragung eines Passes die Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen.
Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten. -
alter Reisepass
ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
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Personalausweis
soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
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Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
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Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
Gebühren
Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgerbüro Wasserstadt
Nahverkehr
- Bus
-
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.1km
Berlin, Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.4km
Berlin, Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Berlin, Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Berlin, Haveleck
- 139
- N39
-
0km
Berlin, Hugo-Cassirer-Str.