Reisepass vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
- Schlesische Straße 27A , 10997 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-712999
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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geschlossen
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Mittwoch
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geschlossen
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Donnerstag
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geschlossen
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Freitag
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geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Schließung Ausbildungsbürgeramt in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Baumaßnahmen
Ab dem 04.05.2026 ist das Ausbildungsbürgeramt (Schlesische Str. 27 A) in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund von Baumaßnahmen geschlossen.
Bereits beantragte Personaldokumente, wie Personalausweise oder Reisepässe und Fundsachen müssen im Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37 (U 5 – Samariterstr.) abgeholt werden.
Bürgeramt 3 – Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
Ab dem 04.05.2026 ist das Ausbildungsbürgeramt (Schlesische Str. 27 A) in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund von Baumaßnahmen geschlossen.
Bereits beantragte Personaldokumente, wie Personalausweise oder Reisepässe und Fundsachen müssen im Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37 (U 5 – Samariterstr.) abgeholt werden.
Bürgeramt 3 – Öffnungszeiten:
Montag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 14.00 Uhr
Freitag 08.00 – 13.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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Bus
- 165, 265, N65 - Taborstr.
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U-Bahn
- U1 - Schlesisches Tor
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mailbuergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Melderegisterauskunft - Einfache Melderegisterauskunft beantragen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.Die Anmeldung befindet sich im Erdgeschoss.
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass vorläufig beantragen
Mit einem Reisepass (ePass, auch als Europass bekannt) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
- wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
- Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Bei Minderjährigen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“).
-
Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Express-Reisepass in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
- Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Express-Herstellung eines Reisepasses bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles, digitales biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
- Biometrische Passfotos für Pass- und Ausweisdokumente dürfen nur noch direkt in den Behörden (Bürgerämtern) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
- Unsere Empfehlung für einen möglichst schnellen Ablauf: Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen.
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Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. -
Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
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ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
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ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
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Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Gebühren
- 26,00 Euro: für den vorläufigen Reisepass
- Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).