Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
- Ferdinand-Schultze-Str. 55 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3445
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Liebenwalder Str./Landsberger Allee
- 256
- N56
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Große-Leege-Str./Freienwalder Str.
- 256
- N56
-
Liebenwalder Str.
-
Tram
-
Rhinstr./Plauener Str.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Schalkauer Str.
- M6
-
Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
-
Arendsweg
- M6
-
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
Rhinstr./Plauener Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war. Sie haben die Möglichkeit sich vorab ein Kennzeichen ihrer Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter "Wunschkennzeichen - Online" (unter "Weiterführende Informationen"). Es besteht seit dem 01.10.2019 auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen beizubehalten.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren ggf. Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf KFZ-Zulassung (ausgefüllt)
- SEPA-Lastschriftmandat
-
Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten.
- Das gilt auch bei Unternehmen und Vereinen, wenn sich die Vertretungsberechtigung nicht ergibt aus der Gewerbe-Anmeldung oder einem Register-Auszug.
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
-
bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
entfällt bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens / der bisherigen Kennzeichen -
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
- Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH & Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Formulare
Gebühren
- 29,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.