Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter / dieselbe Fahrzeughalterin zugelassen.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder, sofern umgekennzeichnet wird, entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder, sofern umgekennzeichnet wird, entstehen. Es werden grundsätzlich alle Unterlagen im Original benötigt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin ist in Berlin wohnhaft bzw. die Firma oder der Verein hat den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin
-
Das Fahrzeug ist noch nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt.
Mehr Informationen zu Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren, finden Sie unter "Weiterführende Informationen". - Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
- Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscodes verfügen, falls neues Kennzeichen zugeteilt werden soll
-
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Für die Online-Antragstellung: Zur Authtifizierung ist Ihr Personalausweis oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion notwendig.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
- Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Kennzeichenschilder (soweit Kennzeichen reserviert worden sind)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. - SEPA-Lastschriftmandat
Formulare
Gebühren
- 23,90 Euro (mindestens)
- 14,01 Euro: bei Online-Beantragung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 6, 16
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE) § 1
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage zu § 1
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 1
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.