Kraftfahrzeuges - Wiederzulassung ohne Halterwechsel beantragen
Ihr Fahrzeug ist aktuell abgemeldet und Sie möchten es wieder zulassen, um es im Straßenverkehr nutzen zu können. Dabei handelt es sich um eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel, wenn Sie bereits zuvor als Halterin oder Halter eingetragen waren.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
3. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
4. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
5. Die Kennzeichen sind ungesiegelt am Fahrzeug anzubringen. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
6. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Identifikation
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Als juristische Person erstellen Sie sich ein Unternehmenskonto (MUK) oder melden sich dort an. Anschließend authentifizieren Sie sich mittels Elster-Zertifikat.
3. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
4. Sie erhalten einen vorläufigen Zulassungsnachweis; drucken Sie diesen aus, befestigen Sie den Nachweis gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug.
5. Die Kennzeichen sind ungesiegelt am Fahrzeug anzubringen. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit ungesiegelten Kennzeichen in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis gestattet.
6. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten wenige Tage nach der Zulassung per Post.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Füllen Sie den Antrag aus und bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Anschließend erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Teil II sowie die Stempelplaketten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID oder ein Unternehmenskonto (MUK).
Voraussetzungen
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Wohnsitz / Niederlassung in Berlin
Der Fahrzeughalter / die Fahrzeughalterin ist in Berlin wohnhaft bzw. die Firma oder der Verein hat den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin. -
Das Fahrzeug ist noch nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt.
Falls das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist, benötigen Sie eine andere Dienstleistung (siehe "Weiterführende Informationen"). - Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
- Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
- Für die Online-Antragstellung: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscodes verfügen, falls eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden soll
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Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
Als natürliche Person ist das Vorhandensein eines BundID-Kontos nicht zwingend erforderlich, ein Gastzugang zur BundID ist ausreichend. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion oder Elster-Zertifikat
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel
Stellen Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort.
- Download des vorläufigen Zulassungsnachweises ist online möglich oder Ausstellung persönlich vor Ort bei der Terminabwicklung.
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Identitätsnachweis
- Für die Online-Antragstellung: Halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Für die Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Berlin zugelassen werden soll: Ausweis(e) der Geschäftsführung/Vereinsführung (Original).
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
- Kennzeichenschilder (soweit Kennzeichen reserviert worden sind)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Für die Antragstellung vor Ort bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Geschäftsführung (Original), Ausweis(e) der/des Vertretungsberechtigten
- Für die Antragstellung vor Ort bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister (Original oder beglaubigte Kopie), Ausweis(e) der Vereinsführung (Original), Ausweise(e) der/des Vertretungsberechtigten
-
Für die Antragstellung vor Ort bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: formlose Vollmacht und Ausweis(e)
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller oder beglaubigter Vollmacht)
Formulare
- Antrag auf Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel
- SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
- SEPA-Lastschriftmandat (Druckversion)
- Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung (nur wenn kein Wohnsitz im Inland vorhanden ist)
Gebühren
- 23,90 Euro (mindestens): bei Antragstellung vor Ort
- 14,01 Euro: bei Online-Antragstellung
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 6, 16
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (FzZulGebEinfG BE) § 1
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage zu § 1
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 1
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.