Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
- bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
- bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Fahrzeug verkauft
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs. -
Fahrzeug war zugelassen
Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.
Erforderliche Unterlagen
-
Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
online möglich
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
- die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.
Gebühren
keine