Online - Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Öffnungszeiten
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Online - Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden
Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
- bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
- bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Fahrzeug verkauft
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs.
-
Fahrzeug war zugelassen
Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.
Erforderliche Unterlagen
-
Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular (oder ein vergleichbares Formular)
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
- die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 294
-
0.8km
Liebenwalder Str.
- 256
- N56
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0.8km
Leuenberger Str.
- 294
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0.9km
Bürknersfelder Str. West
- 294
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0.9km
Grenzgrabenstr.
- 294
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Rhinstr./Gärtnerstr.
- Tram
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Rhinstr./Plauener Str.
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0.5km
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- M6
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Landsberger Allee/Rhinstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
- 16
- M6
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0.7km
Arendsweg
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- M6
-
0.7km
Rhinstr./Gärtnerstr.
- 27
- M17
- M4
- M5
-
0.2km
Rhinstr./Plauener Str.