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Online - Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Online - Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden

Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,

  • bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
  • bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".

Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.

Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug verkauft
    Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs.
  • Fahrzeug war zugelassen
    Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular (oder ein vergleichbares Formular)
    Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihr Name und Ihre Anschrift,
    • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
    • die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.

Gebühren

keine