16.07.2020
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können die Berliner Ämter für Bürgerdienste noch nicht zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Die aktuelle Lage ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs, so dass die Bürgerämter ihren Service wieder erweitern. Der maximale Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat jedoch auch weiterhin oberste Priorität. Spontanes Erscheinen ohne Termin ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Bearbeitung von Anliegen wie z.B. Anmeldung einer Wohnung, Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt deshalb nur mit Termin. Dies gilt auch für die Abholung von beantragten Dokumenten (z.B. Personalausweise, Reisepässe). Terminvereinbarungen sind ab dem 25.05.2020 im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ möglich.
Bei dringenden Anliegen sowie die Abgabe und Abholung von Fundsachen sind Terminvereinbarungen über folgende Telefonnummer erforderlich:
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Das Berliner Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden (Auskunft über Familiennamen und Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschrift/en und ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist).
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.
Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage. Das berechtigte Interesse ist ggf. für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben). Wenn die gesuchte Person möglicherweise länger verzogen oder verstorben ist, geben Sie dies bitte in der Anfragen an.
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Dienststelle, siehe unten.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv,
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt); sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Ihre schriftliche Anfrage können Sie an eine der folgenden Behörden senden.
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
U-Bahn U Samariterstraße: U5