Melderegisterauskunft einholen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt auch weiterhin die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Diese Pflicht gilt für die Dienstgebäude, die Volkshochschule, die Musikschule, die Häuser der Stadtbibliothek sowie die bezirklichen Galerien und Kultureinrichtungen.
Öffnungszeiten
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskunft einholen
Das Berliner Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden (Auskunft über Familiennamen und Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschrift/en und ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist).
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen.
Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage § 45 BMG (siehe „Weiterführende Informationen“). Das berechtigte Interesse ist ggf. für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben) bzw. aus dem gesonderten Datenbestand gemäß § 13 Abs. 2 BMG (Einwohner nicht länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben)
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden. Anfragen zu diesem Personenkreis richten Sie bitte nur an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Dienststelle, siehe unten.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt); sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Für die Abfrage einer einfachen Melderegisterauskunft gibt es zwei eigene Dienstleistungen:
Voraussetzungen
-
Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
-
Schriftliche Anfrage
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten). -
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Formulare
Gebühren
- Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10,00 Euro.
- Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15,00 Euro.
- Auskunft nach Archivrecht 10,00 Euro.
- Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 30,00 Euro.
Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).
- Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Ihre schriftliche Anfrage können Sie an eine der folgenden Behörden senden.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5