Personalausweis beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:30 Uhr
  • Donnerstag

      10:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme bleibt das Bürgeramt in der Klosterstr. 71 am Donnerstag, den 14.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von fertiggestellten Personaldokumenten ist an diesem Tag in der Zeit von 11 - 14 Uhr möglich.

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis beantragen

Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.

Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.

In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
  • Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.

Gibt es Ausnahmen?
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:

  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")

Hinweis
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.

Gültigkeit
  • bis 24 Jahre sechs Jahre
  • ab 24 Jahre zehn Jahre

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter
    Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Personalausweis jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
    • Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto
    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)
    Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
  • Ggf. Ihr Reisepass (falls vorhanden)
    Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
    • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
    • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
  • Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
    • Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
  • Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters und dessen Personaldokument
    (unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“)
    • Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
    • Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Personalausweis beantragen.

Gebühren

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 3 bis 4 Wochen

Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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