Personalausweis beantragen am Standort Bürgeramt Schöneberg Ausbildungsarbeitsplätze

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bis auf Weiteres gelten im Bezirk Notdienstregelungen.
Wir sichern dennoch die Bearbeitung von dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen sowie die Abholung von Dokumenten an allen drei Bürgeramtsstandorten zu.
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Termine
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
online - https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder 115
buergeramt@ba-ts.berlin.de.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
vor Ort
Vor Ort bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen und Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass analog der Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsläden eine Pflicht besteht, eine Maske oder Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Aktuell werden außerdem immer nur ca. 10 Personen in den Wartebereich ein gelassen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft - immer zu Ihrem Termin.
Für die Wartezeit vor dem Bürgeramt achten Sie bitte auf einen Sicherheitsabstand zu den anderen Wartenden.
Wir bitten Sie die Gebühren ausschließlich unbar (mittels EC-Karte) zu entrichten.
Für Ihr Verständnis und Unterstützung vielen Dank. Bleiben Sie gesund.
Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Bewohnerparkausweis
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Meldebescheinigung
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Führungszeugnis
7. Melderegisterauskünfte
8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
10. Befreiung von der Ausweispflicht
11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Für die Anträge unter 1-10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Für die Anträge unter 4- 7 außerdem:
• Nachweis der Zahlung der Gebühr (z.B. Kontoauszug)
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist unter:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
1. Bewohnerparkausweis
2. Melderegisterauskunft
3. Führungszeugnis
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: https://service.berlin.de/ - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Personalausweis beantragen
Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
-
Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter
Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
-
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
-
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
-
Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
- Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
-
Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
-
Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“)
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
Formulare
Gebühren
- 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").
Weiterführende Informationen
- Der neue Personalausweis (Informationsseite des Bundes-Innenministeriums)
- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Weitere Informationen zu Gebühren
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- Personalausweis vorläufig beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
alle Bürgerämter
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg Ausbildungsarbeitsplätze
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M46, 104
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106