Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Lankwitz

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
Erläuterung der Symbole

Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • An Dienstagen und Donnerstagen vor Feiertagen, Heiligabend und Silvester findet die Sprechstunde von 08:00-16:00 Uhr statt.

Hinweis für Terminkunden

Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.

Nahverkehr

Nahverkehr

S-Bahn
Bus

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.


(*) Dienstleistungen ohne Termin
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
  • Personalausweis abholen
  • Reisepass abholen
  • Führerschein abholen
  • Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
  • Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • Melderegisterauskunft
  • Abmeldung einer Wohnung

Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname

Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname

Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich)
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung
    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
  • bei schriftlicher Antragstellung
    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
  • bei persönlicher Vorsprache
    Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

Gebühren

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.

Chat

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