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Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08:00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Meldebescheinigung beantragen

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich)
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich
    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung
    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.
  • bei schriftlicher Antragstellung
    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
  • bei persönlicher Vorsprache
    Personalausweis oder Reisepass
  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

Gebühren

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.