Aktuelle Sprache: uk
Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 9018-34520
- E-Mail: fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Вівторок
-
08:00-15:00 Uhr
-
середа
-
07:00-14:00 Uhr
-
Четвер
-
11:00-18:00 Uhr
-
п'ятниця
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Beusselstr.
- S41
- S42
- S46
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
- S46
-
S Bellevue
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
-
U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
-
Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
- M5
-
Lübecker Str.
- M10
- M5
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
- M5
-
U Turmstr.
Додаткова інформація щодо місця перебування
Zuständigkeit:- Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
- Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
- Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
варіанти оплати
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnsitz - Hauptwohnung wechseln oder ändern
Wenn Sie mehrere gemeldete Wohnungen in Deutschland haben, dann haben Sie eine Wohnung davon zu Ihrer Hauptwohnung erklärt und die anderen sind Ihre Nebenwohnungen.
Sollte sich der Status Ihrer Hauptwohnung ändern, müssen Sie das der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Das ist der Fall, wenn Sie Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären lassen wollen. Ihre aktuelle Hauptwohnung besteht weiterhin, wird aber zu einer Nebenwohnung.
Sollte sich der Status Ihrer Hauptwohnung ändern, müssen Sie das der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Das ist der Fall, wenn Sie Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären lassen wollen. Ihre aktuelle Hauptwohnung besteht weiterhin, wird aber zu einer Nebenwohnung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie ein BundID-Konto.
Verfahrensablauf
Sie können die Status-Änderung online erledigen oder vor Ort im Bürgeramt.Online-Status-Änderung
1. Prüfen Sie die Voraussetzungen
- Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sie sind EU-Bürger/-in. Sie möchten Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären.
- Sie benötigen ein BundID-Konto sowie einen Personalausweis oder eine Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN.
- Sie haben ein PC/Tablet/Laptop und ein spezielles Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone und Sie haben die App "AusweisApp" installiert.
- Anmeldung als Familie: Falls Sie einen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt der Online-Dienst diese an. Sie können die Status-Änderung als Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung. Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten ebenfalls angezeigt werden.
3. Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail.
4. Im Online-Dienst ist nun die fälschungssichere digitale Meldebestätigung für Sie und gegebenenfalls für Ihre Familienmitglieder hinterlegt. Melden Sie sich erneut bei Ihrem BundID-Konto an und laden Sie sich die Meldebestätigung herunter.
5. Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Chip Ihres Ausweises leitet Sie der Online-Dienst noch einmal auf die AusweisApp und aktualisiert die dort gespeicherten Adressdaten.
6. Die Bundesdruckerei schickt Ihnen per Post einen Aufkleber mit der neuen Adresse zu. Damit überkleben Sie bitte die alte Adresse auf Ihrem Personalausweis. Für eine eID-Karte gibt es keinen Adressaufkleber. Falls Sie einen gültigen Reisepass besitzen, erhalten Sie ggf. zusätzlich einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.
Status-Änderung vor Ort im Bürgeramt
1. Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgeramt und erscheinen Sie persönlich oder in Vertretung.
2. Bringen Sie zum Termin das ausgefüllte Änderungs-Formular mit und die erforderlichen Unterlagen. Bei Vertretung geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Änderungs-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
3. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung. Die Adressdaten auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden direkt vor Ort aktualisiert.
Передумови
- Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland und Ihre neue Hauptwohnung oder alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin.
-
Frist: Mitteilung der Status-Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat. - Für die Online-Anmeldung: Mindestalter 18 Jahre
- Für die Online-Anmeldung: Deutsche Staatsbürgerschaft oder Sie sind EU-Bürger/-in
-
Für die Online-Anmeldung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante „Online-Ausweis“. -
Für die Online-Anmeldung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN. Die Online-Anmeldung ist mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nicht möglich.
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die App "AusweisApp".
- Für die Online-Anmeldung als Familie: Die umziehenden Personen sind bereits an der bisherigen Anschrift gemeinsam gemeldet
- Für die Anmeldung vor Ort: Mindestalter 16 Jahre
- Für die Anmeldung vor Ort: Terminvereinbarung
- Für die Anmeldung vor Ort bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Необхідні документи
-
Erklärung über die Status-Änderung einer Hauptwohnung
Melden Sie die Änderung online oder mit ausgefülltem Änderungs-Formular vor Ort im Bürgeramt. -
Identitätsnachweis
- Für die Online-Anmeldung: Halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder die gültige Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Für die Anmeldung vor Ort: gültiger Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass ggf. zusammen mit dem eAT, für ausländische Staatsangehörige. Bitte bringen Sie alle notwendigen und Ihnen vorliegenden Dokumente für alle umziehenden Personen im Original mit.
-
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht / Einverständniserklärung
- Bei der Online-Anmeldung als Familie: Klicken Sie im Online-Dienst die "Bestätigung der Berechtigung" an. Andere Personen als Ihre Familienmitglieder können Sie im Online-Dienst nicht in Vertretung anmelden.
- Für die Anmeldung vor Ort: Geben Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Anmelde-Formular mit. Dieses Formular müssen Sie selbst unterschreiben.
збори
keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Zuständig für Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Zuständig für Sammelanmeldungen und Sammelabmeldungen für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.
für Geflüchtete, Asylbewerber, Geduldete, Ausreisepflichtige, Sammelanmeldung und -abmeldung für Unterkünfte
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
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