Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Tempelhof - Vorzugstermine
Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Tempelhof - Vorzugstermine
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 902777011
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.
Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).
Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.
Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.
Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.
Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen einer Teamentwicklungsmaßnahme bleiben die Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg am 11. September 2024 geschlossen.
Wie bitten um Ihre Verständnis – Ihre Bürgerämter
Wie bitten um Ihre Verständnis – Ihre Bürgerämter
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S41
- S42
- S47
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S+U Tempelhof
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U-Bahn
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Bus
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Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
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Rathaus Tempelhof
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Regionalbahn
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S Südkreuz Bhf
- RE4
- RE8
- RE3
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S Südkreuz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau