Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Bürgeramt Biesdorf - Center
- Elsterwerdaer Platz 3 , 12683 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-5515
- E-Mail: buergeramt.biesdorfcenter@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30 bis 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00 bis 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30 bis 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Informationen:
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
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- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
- U-Bahn
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- U Elsterwerdaer Platz: U5
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis vorläufig beantragen
Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige Personen
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. -
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
- Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
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Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.
- Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
- Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.