Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) am Standort Bürgeramt Karow / Buch
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Karow / Buch
- Franz-Schmidt-Str. 8-10 , 13125 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-8888
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
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S Buch
- S2
-
S Buch
-
Bus
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
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Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
S Buch/Röbellweg
- 259
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S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde:
- Die Adressänderung für Firmen ist nicht über das Online-Portal möglich.
- Die Adressänderung ist derzeit nicht möglich, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist bereits in Berlin zugelassen
- Der Halter darf nicht nach § 2 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sein
- Das Fahrzeug darf nicht nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei sein
- Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
- Für den Online-Antrag: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen sein
-
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp)
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Online möglich oder persönlich vor Ort -
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (bei Online-Beantragung) - Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. -
ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Formulare
Gebühren
- 7,41 Euro: bei Online-Beantragung
- 10,80 Euro: für die Änderung bei einem Bürgeramt
- 12,00 Euro: für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin (Dienstleistung)
- Hinweise zur Kennzeichenmitnahme (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Ausführliche Anleitungen zur Durchführung von Online-Zulassungen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- FAQ i-kfz / internetbasierte Anträge (Online-Zulassung) (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: für die Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn der Platz für eine weitere Adresse nicht mehr ausreicht
- Bitte beachten Sie, dass eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.