Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) am Standort Bürgeramt Rathaus Tiergarten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-32072
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-14.30 Uhr (nur mit Termin)
15.00-18.00 Uhr (nur mit Termin) -
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt. Pro Termin ist nur ein Kunde vorgesehen.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, Raum 39-40, Platz nehmen.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich. Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, Raum 39-40, Platz nehmen.
Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir die folgenden Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an unserem Standort an:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass spontane Vorsprachen je nach Besucheraufkommen möglicherweise nicht möglich sind. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Serviceportal.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Beusselstr.
- S41
- S42
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
-
S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Beusselstr.
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
-
U Birkenstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
-
Lübecker Str.
- 101
- 123
- M27
-
Stromstr.
- M27
-
Ottostr.
- 245
-
Kleiner Tiergarten
- 187
- 245
-
Turmstr./Waldstr.
- 101
-
Lessingbrücke
- S7
-
U Birkenstr.
- N9
-
Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
- M5
- M8
-
Lübecker Str.
- M10
- M5
- M8
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
- M5
- M8
-
Alt-Moabit/Rathenower Str.
- M10
- M5
- M8
-
Lesser-Ury-Weg
- M8
- M10
- M5
-
Lüneburger Str.
- M8
- M5
-
Berlin, Virchow-Klinikum
- 50
- M13
-
Clara-Jaschke-Str.
- M8
- M5
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. Eine Übersicht über teilnehmende Fotodienstleistende finden Sie unter der Website www.alfo-passbild.comAktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.
Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").
Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
In bestimmten Fällen ist die Online-Abwicklung nicht möglich: Dann vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde:
- Die Adressänderung für Firmen ist nicht über das Online-Portal möglich.
- Die Adressänderung ist derzeit nicht möglich, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist bereits in Berlin zugelassen
- Der Halter darf nicht nach § 2 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sein
- Das Fahrzeug darf nicht nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei sein
- Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
- Für den Online-Antrag: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen sein
-
Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software (z.B. die AusweisApp)
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
Online möglich oder persönlich vor Ort -
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (bei Online-Beantragung) - Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
-
ggf. Fahrzeugbrief
Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. -
ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
(Sofern der Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist) -
ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
(Sofern Halter eine juristische Person ist)
Formulare
Gebühren
- 8,43 Euro: bei Online-Beantragung
- 11,40 Euro: für die Änderung bei einem Bürgeramt
- 12,60 Euro: für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin (Dienstleistung)
- Hinweise zur Kennzeichenmitnahme (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- FAQ i-kfz / internetbasierte Anträge (Online-Zulassung) (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (Bundesministerium für Verkehr)
Hinweise zur Zuständigkeit
- Bürgeramt: für die Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn der Platz für eine weitere Adresse nicht mehr ausreicht
- Bitte beachten Sie, dass eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde.
- Im Rahmen vorhandener Kapazitäten werden täglich weitere zeitnahe Termine freigegeben. Ein regelmäßiges Überprüfen der Terminplattform wird daher empfohlen.