Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) am Standort Bürgeramt Lichtenrade

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließung Bürgeramt Lichtenrade - Wasserschaden!

Liebe Kundinnen und liebe Kunden,

wir haben bedauerlicherweise einen massiven Gebäudeschaden in unserem Bürgeramt.

Aus diesem Grund bleibt das Bürgeramt Lichtenrade geschlossen.

Vereinbarte Termine können Sie im Bürgeramt Tempelhof (Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin) wahrnehmen. Melden Sie sich dort bitte am Tresen.
Terminbuchungen erledigen Sie unter der Telefonnummer 90277-7111 für unsere beiden Standorte -Bürgeramt Tempelhof und Bürgeramt Schöneberg - oder unter dem Bürgertelefon 115 berlinweit.
Abholer von fertigen Dokumenten können innerhalb der Öffnungszeiten im Bürgeramt Tempelhof - ohne Termin - an den Plätzen 19/20 vorsprechen.
Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.

Ihre freundlichen Mitarbeitenden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
S-Bahn
  • Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)

Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Adresse der Kfz-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeteilt werden. Die Mitteilung der neuen Adresse ist persönlich oder durch Vollmacht bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem Bürgeramt möglich.

Sofern der Platz für eine weitere Adresse auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr ausreicht, d.h. eine Änderung bereits erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.

Im Onlineverfahren wird die Vorlage der ZB I durch die Erfassung und Verifizierung des Sicherheitscodes ersetzt. Die neu ausgestellte ZBI wird Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.

Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Berlin“ (unter "Weiterführende Informationen").

Bitte beachten Sie, dass die gültige ZB I mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die ZBI nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument. Bis zum Erhalt der neuen ZB I ist die Zulassungsentscheidung, welche als vorläufige Zulassungsunterlage gilt, gut lesbar mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Diese Zulassungsentscheidung steht Ihnen für die Zeit von 30 Minuten nach Bekanntgabe in elektronischer Form zum Abruf im Portal zur Verfügung. Die Zulassungsentscheidung hat nach Portal-Abruf eine Gültigkeit von längstens zehn Tagen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde:
    • Die Adressänderung für Firmen ist nicht über das Online-Portal möglich.
    • Die Adressänderung ist derzeit nicht möglich, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist bereits in Berlin zugelassen
  • Der Halter darf nicht nach § 2 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sein
  • Das Fahrzeug darf nicht nach § 3 Abs. 3 FZV zulassungsfrei sein
  • Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
  • Für den Online-Antrag: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode versehen sein
  • Für den Online-Antrag: Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software (z.B. die AusweisApp)
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
    Online möglich oder persönlich vor Ort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode (bei Online-Beantragung)
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I / II) und der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr ausreicht, sind neue Fahrzeugpapiere zuzuteilen. In diesem Fall ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
    (Sofern der Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Gewerbeummeldung oder Kopie des Mietvertrages für die neue Anschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)
  • ggf. Vollmacht auf Firmenkopfbogen mit rechtsverbindlicher Unterschrift
    (Sofern Halter eine juristische Person ist)

Gebühren

  • 7,41 Euro: bei Online-Beantragung
  • 10,80 Euro: für die Änderung bei einem Bürgeramt
  • 12,00 Euro: für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: für die Änderung des Fahrzeugscheins/der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO): für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn der Platz für eine weitere Adresse nicht mehr ausreicht
  • Bitte beachten Sie, dass eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, sofern Sie bereits schriftlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde zur Änderung der Halterdaten aufgefordert wurden.
In diesem Fall vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgeramt oder in der Kfz-Zulassungsbehörde.