Haben Sie eine Mitteilung über Mängel an Ihrem Fahrzeug erhalten?
Bitte weisen Sie die Beseitigung des Mangels oder der Mängel unverzüglich nach, denn es droht sonst eine Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs.
Entnehmen Sie bitte dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde die zutreffende Möglichkeit des Nachweises der Mängelbeseitigung.
Sollte eine Mängelbeseitigung nicht in der auf der Mängelkarte oder auf unserem Anschreiben angegebenen Frist möglich sein, wird um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per E- Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de gebeten.
Bei einer längeren Reparaturdauer wird geraten, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.
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