Sie benötigen einen Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Das Standesamt bietet hierfür verschiedene Dokumente an:
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Voraussetzungen
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Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem die Lebenspartnerschaft begründet / registriert wurde.
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Beantragen können Sie die Urkunden
• für sich selbst
• wenn Sie in gerader Linie mit der Person verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern,
Enkelkinder …)
• Lebenspartnerin/Lebenspartner
• als Bruder / Schwester
• wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen
hierzu rufen Sie bitte im Standesamt an).
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Anfordern können Sie die Urkunden
• persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht
im Standesamt während der Öffnungszeiten
• per Post, per Fax
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind:
In jedem Fall:
• Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich als Nachweis Ihrer Verwandtschaft:
• Geburtsurkunde
Zusätzlich als Nachweis des „berechtigten Interesses“, zum Beispiel:
• Erbschein
• Grundbuchauszug
Zusätzlich, wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
• Vollmacht der antragsberechtigten Person
Gebühren
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Begründung der Lebenspartnerschaft / Registrierung erfolgt ist.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Treptow-Köpenick