Reisepass beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Bitte begrenzen Sie, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl und Beachten das Tragen des Mund-Nasenschutzes im Bürgeramt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie max. 10 Minuten vor Ihrem Termin erst ins Rathaus Spandau einlassen können, um die Abstandsregelungen im Wartebereich sicherzustellen.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, ihre Anliegen vorrangig schriftlich per Post zu erledigen.
Dies ist bei folgenden Dienstleistungen problemlos möglich:
1. Meldebescheinigung beantragen (keine Anmeldung einer Wohnung !)
2. Abmeldung einer Wohnung (Abmeldung einer Nebenwohnung/Wegzug ins Ausland)
3. Gewerbezentralregister - Auskunft beantragen
4. Führungszeugnis beantragen
5. Melderegisterauskunft einholen
6. Steueridentifikationsnummer - Vergabe (formlose Anforderung)
7. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
8. Befreiung von der Ausweispflicht
9. Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/Umschreibung/Verlängerung/Verlust
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Berlinpass - Regelung
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig bis zum 28.02.2021):
Berlinpässe werden bis zum 28.02.2021 nicht ausgestellt oder verlängert.
Das Berlin- Ticket S kann mit einem abgelaufenem Berlinpass oder/und aktuellem Leistungsbescheid oder unter Benennung der Bedarfsgemeinschaftsnummer, des Aktenzeichens oder der Wohngeldnummer erworben werden.
Sonderregelung zum Berlinpass (gültig ab dem 01.03.2021):
Ab dem 01.03.2021 können Anspruchsberechtigte Personen, die ab März 2021 erstmalig oder erneut Leistungen bewilligt erhalten, beim örtlich zuständigen Bürgeramt einen Berlinpass schriftlich per Post beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
⦁ Kopie Leistungsbescheid (Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später)
⦁ Kopie Ausweis oder Pass
⦁ Passfoto
Bitte senden sie die vollständigen Unterlagen mit dem Stichwort “Berlinpass” an das Bürgeramt in Ihrem Wohnbezirk oder geben Sie diese vor Ort ab. Der Berlinpass wird Ihnen zugesandt.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen wird der Antrag unbearbeitet zurückgesandt.
Reisepass beantragen
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen.
Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Gültigkeit:
- bis 24 Jahre sechs Jahre
- ab 24 Jahre zehn Jahre
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen.
-
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Reisepass jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Reisepass dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen"). -
Reisepass für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zu der Dienstleistung "Kinderreisepass beantragen".
Erforderliche Unterlagen
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
-
Falls vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr alter Reisepass
Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen.
-
Falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
- Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
-
Unter Umständen: Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).
Gebühren
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 37,50 Euro
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 60,00 Euro
- für einen Express-Antrag: zusätzlich 32 Euro
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich 22 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- ohne Express-Antrag: etwa 3 bis 4 Wochen
- mit Express-Antrag: höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen
Weiterführende Informationen
- Reisepass (Informationsseite des Bundes-Innenministeriums)
- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
- Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Reisepass für Kinder und Jugendliche
- Urkunden – Ausstellung – Geburtsurkunde
- Urkunden – Ausstellung – Eheurkunde
- Lebenspartnerschaft - Ausstellung von Personenstandsurkunden (für bereits beurkundete Personenstandsfälle) - Lebenspartnerschaftsregister
- Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)
- Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Hinweise zur Zuständigkeit
alle Bürgerämter
Kontakt
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