Dienstleistung: Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Voraussetzungen
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Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Grundgesetz
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch der Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Für Minderjährige
(vor Vollendung des 16. Lebensjahres) ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. -
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
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Ggf. schriftliche Einverständniserklärung
eines zur Antragstellung persönlich nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils, wenn ein Personalausweis für ein Kind unter 16 Jahren beantragt werden soll. -
Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
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1 biometriefähiges Lichtbild aus neuester Zeit
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den neuen Personalausweis dürfen nur biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
> Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben. -
Personalausweis
Wenn Sie bereits einen Personalausweis besessen haben, bringen Sie diesen bitte zur Antragstellung mit.
Formulare
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 28,80 EUR nach Vollendung des 24. Lebensjahres.
Davor beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 EUR.
> Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 EUR erhoben.
Davor beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 EUR.
> Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 EUR erhoben.
- Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Auslieferung des Personalausweises, der in der Bundesdruckerei hergestellt wird, kann ca. 3-4 Wochen dauern. Ihr Bürgeramt kann Ihnen dazu jeweils aktuelle Informationen geben.
Publikationen
Weiterführende Links
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.
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