Die elektronische Terminvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Termin mit einer Behörde online zu vereinbaren.
Berlin wächst in einem rasanten Tempo und damit auch die Anforderungen an die Verwaltung. Die Berliner Bürgerämter wurden personell auf diese Herausforderung vorbereitet. Damit soll die Vorgabe erreicht werden, jeder Kundin, jedem Kunden bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen einen Termin im Bürgeramt zu vermitteln.
Sollten Sie ein Anliegen für das Bürgeramt haben, das nicht besonders eilig ist, buchen Sie bitte einen mittel- oder langfristigen Termin und nehmen Sie ihn dann zu gegebener Zeit wahr. Sollten Sie in einem Notfall, z.B. aufgrund abgelaufener Dokumente oder aus anderen nachvollziehbaren wichtigen Gründen Ihr Anliegen zeitnah erledigen müssen, gehen Sie bitte ohne einen Termin in eines der Berliner Bürgerämter und schildern Sie dort Ihren Notfall am Informationstresen. Es wird dann vor Ort nach einer individuellen Lösung Ihres Problems gesucht. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an alle Bürgerämter in Berlin wenden – auch außerhalb Ihres Wohnbezirks.
Zudem lohnt es sich, wiederholt in den Terminkalender nach freien Terminen zu schauen. Wenn es die tagesaktuelle Organisation in den Bürgerämtern erlaubt, werden täglich neue zusätzliche Termine eingestellt, die Sie für Ihr Anliegen – auch kurzfristig – buchen können. Um stadtweit alle Terminmöglichkeiten angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Dienstleistung und wählen dann die Funktion „Termin berlinweit suchen“ aus. Sie können aber auch das Bürgertelefon 115 nutzen, um Termine zu vereinbaren.
Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei An-/Ummeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung. Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit, auch wenn Ihr Anliegen im Bürgeramt erst nach Fristüberschreitung bearbeitet wird.
Achtung! Fristenhinweis bei gerichtlichen Leistungen: Bei Terminbuchungen für Erbausschlagungen, Beratungshilfe und alle anderen gerichtlichen Dienstleistungen hat die Terminbuchung keine fristwahrende Wirkung.
Droht unmittelbar Fristversäumnis, wenden Sie sich ohne Termin direkt an das zuständige Gericht.
Die Buchung der Termine ist kostenfrei. Beachten Sie bitte, dass Termine, die über einen Zwischenhändler erworben werden, in den Ämtern keine Gültigkeit haben.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Terminbuchung.