Standort: Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
große Karte Kontakt
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
- Salzburger Str. 21-25 , 10825 Berlin
- Tel.: (030) 9013-3342
- Fax: (030) 9013-2000
- E-Mail: 3465@senjustv.berlin.de
- Homepage
Für Rollstuhlbenutzer besteht die Möglichkeit des Zugangs über den Eingang Badensche Straße 2.
Dort befindet sich 1 ausgewiesener Behindertenparkplatz.
Barrierefreie WCs befinden sich im Raum 71 und 72 (EG) und im Raum 338 (3. OG).
Öffnungszeiten
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09:00-11:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
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Donnerstag
-
13:00-15:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Die Sprechzeiten in Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen müssen am 27.07.2026 und 30.07.2026 leider entfallen.
Bis zum 21.08.2026 sind die Sprechzeiten montags auf 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und donnerstags auf 13.00-14.00 Uhr verkürzt.
Bis zum 21.08.2026 sind die Sprechzeiten montags auf 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr und donnerstags auf 13.00-14.00 Uhr verkürzt.
Hinweis für Terminkunden
Termine können per E-Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch während der angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden.
Antragstellende dürfen max. 1 Begleitperson mitbringen. Bitte melden Sie sich pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin bei dem Sicherheitsdienst unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments.
Antragstellende dürfen max. 1 Begleitperson mitbringen. Bitte melden Sie sich pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin bei dem Sicherheitsdienst unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokuments.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S46
- S41
- S42
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S Schöneberg
- S46
- S41
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
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U Rathaus Schöneberg
- U4
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U Bayerischer Platz
- U7
- U4
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U Eisenacher Str.
- U7
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U Rathaus Schöneberg
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Bus
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Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Anträge und sonstige Unterlagen können in den Hausbriefkasten am Eingang eingelegt oder auch per Briefpost übersandt werden. Die Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt durchgehend.Angebotene Dienstleistungen
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Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
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