Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen am Standort Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Längere Bearbeitungszeit aufgrund technischer Störung

Aufgrund eines behördenübergreifenden Systemausfalls standen dem Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf einzelne Fachverfahren nicht zur Verfügung. Diese technische Störung wurde inzwischen behoben. Jedoch ist wegen der entstandenen Verzögerungen weiterhin in den Bereichen Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT) sowie bei der Bearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

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Kontakt

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie: Der Fachbereich Wohnen arbeitet ausschließlich als Backoffice. Es werden keine Sprechstunden angeboten. Es sind auch keine persönlichen Vorsprachen oder Abgaben von Unterlagen möglich.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.

Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt:

Wohngeld / BuT
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.

Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.

Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen

Eine Registrierungsnummer ist eine individuelle Kennung, mit der eine bestimmte Unterkunfts-Einheit (zum Beispiel Ferienwohnung, Apartment, Gewerberaum oder Zimmer) eindeutig identifiziert wird. Sie benötigen eine Registrierungsnummer, wenn Sie als Gastgeber oder Gastgeberin (Host) Ihre Unterkunft zur kurzfristigen Vermietung anbieten oder bewerben. In der Regel müssen Sie vorher eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").

  • Die Registrierungsnummer muss deutlich als Teil des Angebots angezeigt werden, wenn Sie Ihre Unterkunft auf einer Internet-Plattform oder bei sonstigen öffentlichen Angeboten anbieten oder bewerben.
  • Die Registrierungsnummer ist der Unterkunfts-Einheit und der Gastgeberin oder dem Gastgeber fest zugeteilt.
  • Sie benötigen für jede Unterkunfts-Einheit eine eigene Registrierungsnummer.
  • Die Registrierungsnummer wird für die Dauer ihrer Gültigkeit in einem öffentlich zugänglichen Register gespeichert.
Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Vergabe einer Registrierungsnummer. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post. Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
  2. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich zuerst digital authentifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto. Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, Ihr ELSTER-Zertifikat, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im Online-Dienst hoch bzw. reichen Sie bei schriftlicher Antragstellung die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post ein.
  4. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen.
  5. Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie die Registrierungsnummer unverzüglich digital zur Verfügung. Bei schriftlicher Antragstellung schickt Ihnen die Behörde die Registrierungsnummer per Post.
  6. Wollen Sie Informationen oder Belege berichtigen oder aktualisieren, können Sie das ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
  7. Bestehen die Voraussetzungen für die Nutzung einer Registrierungsnummer für eine bestimmte Einheit nicht mehr oder wollen Sie die Vermietung einstellen, können Sie online oder schriftlich per Post einen Antrag auf Löschung aus dem öffentlichen Register stellen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vergabe, Aktualisierung oder Löschung einer Registrierungsnummer
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie das Formular ausfüllen und den Antrag schriftlich per Post einreichen.

    • Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
  • Bei genehmigungspflichtiger Kurzzeitvermietung: Gültige Genehmigung
  • Bei Mitbenutzung der Berliner Hauptwohnung (maximal 49% der Gesamtwohnfläche): Meldebescheinigung, Liste der Bewohner und Grundriss
    • Meldebescheinigung vom Hauptmieter und Untermieter
    • Liste der Personen, die die Wohnung bewohnen sowie die Angabe des Verhältnisses zur Wohnung (z.B. Hauptmieter/Untermieter)
    • Grundriss der Wohnung mit Quadradmeter-Angaben und der Markierung/Beschriftung, wer welchen Raum nutzen soll (Hauptmieter, Untermieter, Gast)
  • Bei Kurzzeitvermietung von Gewerberäumen: Grundriss und Nachweis, dass es sich um baurechtlich errichteten Gewerberaum oder vor dem 01.05.2014 zu Gewerberaum umgewidmeten Wohnraum handelt

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfall-/Antragsabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.