Förderung von Produktionsorten der Darstellenden Künste/Tanz beantragen am Standort Kulturförderung

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Öffnungszeiten

  • Montag

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Dienstleistungsbeschreibung

Förderung von Produktionsorten der Darstellenden Künste/Tanz beantragen

Für die einjährige Förderung von Produktionsorten können Präsentationsorte und/oder Produktionsorte der Darstellenden Künste/Tanz einen Antrag stellen. Hierzu zählen professionell arbeitende Häuser mit reinem Gastspielbetrieb, Aufführungsorte mit eigener Programmgestaltung sowie Orte, die der Produktion, Entwicklung und Recherche dienen.

Ziel der Förderung
Eine einjährige Förderung kann Präsentationsorten und/oder Produktionsorten nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden, die bereits auf positives Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen sind. Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der Produktionsorte/Präsentationsorte (Arbeitsstrukturen) sowie des künstlerischen Betriebs (künstlerische Projekte). Im Antrag sollte daher auch eine auf den Förderzeitraum bezogene künstlerische Perspektive dargestellt werden. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung für die einjährige Förderung von Produktionsorten. Das ist ausschließlich online möglich.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung sowie die ausführliche Beschreibung des programmatischen Profils /der beantragten künstlerischen Produktionen müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Die Gesamtzahl von 10 Seiten bei der ausführlichen Projektbeschreibung darf nicht überschritten werden. Dokumentationsmaterial kann ggf. auf Englisch eingereicht werden. Bitte geben Sie ggf. Ihre Website im Antragsformular an.
2. Ihr Antrag wird geprüft
Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.

3. Ergebnis
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Dezember des Antragsjahres per E-Mail informiert.
  • Ausgewählte Antragsstellende erhalten nach fachlicher Prüfung des Antrags per Post einen Zuwendungsbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per E-Mail, anschließend das Original in zweifacher Ausfertigung postalisch) bevor die Förderung ausgezahlt werden kann.
  • Die geförderten Produktionsorte sowie die Fördersummen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Ausschlusskriterien
  • Reihen und Festivals sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
  • Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Bewerbungen von Produktionsleiterinnen und Produktionsleitern bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab 18.05.2026 bis 30.06.2026 möglich
    Die Bewerbungsfrist endet am 30.06.2026 um 23:59 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 23:59 Uhr eingegangen sein. Nach 23:59 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Das Vorhaben beginnt und endet im kommenden Jahr
    Die Förderung wird im laufenden Jahr für das kommende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Vorhandener, professionell arbeitender Produktionsort und/oder Aufführungsort, der seit mindestens 2 Jahren unter der antragsliegenden Leitung besteht

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die einjährige Förderung von Produktionsorten der Darstellende Künste/Tanz
    Bitte reichen Sie den Antrag sowie alle Anlagen online ein. Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen müssen im PDF-Format eingereicht werden.
  • Beschreibung des Programmatischen Profils des Aufführungsortes und/oder Produktionsortes (max. 4 MB, pdf-Datei)
    Die Beschreibung sollte allgemeine Angaben enthalten wie z.B.:
    • Profilbeschreibung des Ortes
    • Angaben über räumliche Gegebenheiten wie z.B. Anzahl und Größe der Proben- und Aufführungsräume, Platzkapazität in den Aufführungs-/Produktionsräumen
    • Anzahl der geplanten Nutzungstage (Probentage/Aufführungstage)
    • Art und Dauer des Vertrags- bzw. Mietverhältnisses des Aufführungs- und/oder Präsentationsortes
    • Nutzungskonditionen für die am Haus arbeitenden/aufführenden Gruppen und Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler
    • Übersicht über das im Haus dauerhaft arbeitendes Personal (z.B. künstlerische Leitung, Technikerinnen und Techniker etc.)
    • Sollten Programmmittel beantragt werden, reichen Sie bitte eine Kurzbeschreibung der Projektvorhaben, einschließlich der voraussichtlichen Beteiligten, ein.
    • Hinweis: die Gesamtzahl von 10 Seiten darf nicht überschritten werden. Sollte die Gesamtanzahl von 10 Seiten überschritten werden, wird der Antrag aus formalen Gründen ausgeschlossen.
  • Angaben zum Programm des Aufführungsortes und/oder Produktionsortes im Förderzeitraum (max. 2 MB, pdf-Datei)
    • Kurzbeschreibung der künstlerischen Projekte/Gastspiele im Förderzeitraum, die auch ohne Programmmittel realisiert werden sollen, einschließlich der Projektverantwortlichen
    • Begründung, warum Investitionen für die Sicherung des Aufführungsortes und/oder Präsentationsortes/Arbeitsstrukturen notwendig sind.
  • Detaillierter Finanzierungsplan für den Förderzeitraum (max. 5 MB, xlsx-Datei)
    • inkl. zu erzielenden Einnahmen durch Veranstaltungen, Vermietungen u.ä.
    • inkl. Pflichtabgaben wie ggf. GEMA-Gebühren, KSK-Beiträge, Tantiemen, Ausländersteuer u.ä. sowie etwaige Kosten für den Abbau von Barrieren
    • inkl. der Angabe von Förderungen durch Dritte (andere öffentliche Geldgeber, private Sponsoren, Spenden – keine Sachleistungen), für die noch ein Antrag zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden sollen oder für die schon eine Zusage für den Förderzeitraum vorliegen
    • Für investive Zuschüsse (keine Bauvorhaben) sind die Kosten detailliert im Finanzierungsplan darzustellen.
    • Hinweis: Bitte nutzen Sie unbedingt den vorgegebenen Musterfinanzierungsplan, um einen formalen Ausschluss zu vermeiden und verwenden auch das Excel-Format xlsx! Ändern Sie nicht die vorgegebene Systematik des Musters! Die gelb markierten Zeilen dürfen nicht verändert werden. Die Positionen unter den gelb markierten Zeilen können Sie nach Bedarf anpassen bzw. ergänzen. Zeilen die Sie nicht benötigen, lassen Sie einfach mit 0,00 Euro stehen.
    • Bitte achten Sie darauf, dass die Summen im Online-Antragsformular mit den Summen in dem von Ihnen beigefügten Finanzierungsplan übereinstimmen. Bei widersprüchlichen Angaben gilt das Antragsformular.
  • Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige Arbeit (max. 4 MB, pdf-Datei)
    • Informationsmaterialien wie z.B. Presseartikel / Programmhefte/ Besetzungslisten/ Video-Links) über die bisherige Arbeit der letzten 2 Jahre und Zuschauerakzeptanz (Auslastung) Informationen, Fotos und Videos, die nicht elektronisch hochgeladen werden können, kann die Jury auf Ihrer Internetseite einsehen. Bitte geben Sie daher unbedingt den Link zu Ihrer Webseite an. Falls das nicht möglich sein sollte, können Sie das Dokumentationsmaterial mit Namen (Vor- und Zuname) zur Abgabefrist in Papierform einreichen.
    • Sollten nicht alle geforderten Anlagen, unter Einhaltung der genannten Vorgaben, zum Antrag beigefügt werden, wird der Antrag aus formalen Gründen ausgeschlossen.
  • Bei juristischen Person (Verein, GmbH, Stiftung o.ä.): Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie Auszug aus dem Vereinsregister oder Handelsregister

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6 Monate