Stipendium Tanzpraxis beantragen
Das Stipendium ist zur projektunabhängigen Förderung der nachhaltigen künstlerischen Entwicklung von professionell ausgebildeten und/oder arbeitenden Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen bestimmt, die ihren künstlerischen Tätigkeitsschwerpunkt und ihren Wohnsitz in Berlin haben. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Ziel der Förderung
Gefördert werden Tanzkünstlerinnen und -künstler in der Entwicklung und Verstetigung ihrer künstlerischen Arbeit, das heißt in Phasen des Trainings, projektunabhängiger Studiorecherchen, künstlerischer Forschung u. a. Das Stipendium soll außerdem den Wissensaustausch der Tanzkünstlerinnen und -künstler untereinander ermöglichen und die künstlerische Qualität der Tanzszene in Berlin insgesamt stärken.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Stipendium Tanzpraxis. Das ist ausschließlich online möglich.
Die Stipendien Tanzpraxis werden jeweils für einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten vergeben. „emerging artists“ erhalten insgesamt 9.000 Euro, „mid-career artists“ erhalten insgesamt 18.000 Euro und „senior artists“ erhalten insgesamt 27.000 Euro.
Ausschlusskriterien
Ziel der Förderung
Gefördert werden Tanzkünstlerinnen und -künstler in der Entwicklung und Verstetigung ihrer künstlerischen Arbeit, das heißt in Phasen des Trainings, projektunabhängiger Studiorecherchen, künstlerischer Forschung u. a. Das Stipendium soll außerdem den Wissensaustausch der Tanzkünstlerinnen und -künstler untereinander ermöglichen und die künstlerische Qualität der Tanzszene in Berlin insgesamt stärken.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Stipendium Tanzpraxis. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Stipendien Tanzpraxis werden in der Regel alle zwei Jahre im 1. Quartal für den Zeitraum ab Juli des gleichen Jahres bis Dezember des Folgejahres ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Es ist nur ein Antrag pro Person möglich. Falls Sie mehrere Anträge einreichen, gilt der zuletzt eingereichte Antrag als verbindlich.
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jurymitglieder werden auf der Webseite des Förderprogramms bei der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt gegeben.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden in der Regel im 2. Quartal des Antragsjahres per E-Mail informiert.
- Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
- Ausgewählte Stipendiaten und Stipendiatinnen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Diesem liegt eine Einverständniserklärung bei, die unbedingt vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zurückzusenden ist, bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
Die Stipendien Tanzpraxis werden jeweils für einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten vergeben. „emerging artists“ erhalten insgesamt 9.000 Euro, „mid-career artists“ erhalten insgesamt 18.000 Euro und „senior artists“ erhalten insgesamt 27.000 Euro.
Ausschlusskriterien
- Künstlerinnen und Künstler, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Förderzeitraums als solche bei vom Land Berlin institutionell geförderten Ensembles bzw. Kultureinrichtungen angestellt sind, sind nicht antragsberechtigt.
- Mitglieder der Jury sowie Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
- Anträge bei denen die Vorgaben zu den maximalen Seitenzahlen (betrifft: Ausführliche Beschreibung der Künstlerischen Praxis, Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio) nicht eingehalten werden, werden formal abgelehnt und der Jury nicht vorgelegt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Bewerbungen sind vom 03.03.2026 bis zum 14.04.2026 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 14.04.2026 um 14:00 Uhr (MEZ). Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. Eine Nachreichung ist nicht möglich -
Sie sind professionelle/-r Künstlerin/Künstler mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung und/oder können eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit im Bereich Tanz nachweisen
Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität der künstlerischen Praxis, die Kontinuität und öffentliche Sichtbarkeit der bisherigen künstlerischen Arbeit in Berlin sowie die perspektivische Entwicklung der/des Antragsstellenden im Bereich Zeitgenössischer Tanz. -
Bewerbungen sind ausschließlich für Einzelpersonen möglich.
Bewerbungen von Gruppen/GbR sind nicht möglich. Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung, daher können sich nur natürliche Personen bewerben. -
Antragsberechtigt sind einzelne Künstlerinnen und Künstler im Bereich Tanz auf bestimmten Karrierestufen
Für die Ermittlung der Dauer der künstlerischen Arbeit gilt der Zeitraum nach Beendigung einer Ausbildung oder eines Studiums, d. h. Ausbildungs- und Studienzeiträume zählen nicht zu den Berufsjahren.
- „Emerging artists“ Künstlerinnen und Künstler in erster Berufsphase: 3 bis 5 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische Tänzerin oder Choreografin bzw. Zeitgenössischer Tänzer oder Choreograf.
- „Mid-career artists“ Etablierte Künstlerinnen und Künstler: 6 bis 10 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische Tänzerin oder Choreografin bzw. Zeitgenössischer Tänzer oder Choreograf.
- „Senior artists“ Langjährig etablierte Künstlerinnen und Künstler: mindestens 11 Jahre künstlerische Praxis als Zeitgenössische Tänzerin oder Choreografin bzw. Zeitgenössischer Tänzer oder Choreograf.
-
Pro Person ist nur ein Antrag möglich
Werden mehrere Anträge derselben Person eingereicht, gilt der zuletzt eingereichte Antrag als verbindlich. -
Antrag in deutscher Sprache
- Das Antragsformular und die Anlagen müssen auf Deutsch eingereicht werden.
- Das Portfolio und der künstlerische Lebenslauf können auch in Englisch verfasst werden.
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Die antragstellende Person muss in Berlin leben und arbeiten.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Antragstellung und während der Dauer des Stipendiums ihren Hauptwohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten.
- Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Senatsverwaltung für Kultur umgehend Mitteilung zu machen.
- In Berlin lebende Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich nur dann bewerben, wenn in ihrem Pass/Ausweis kein spezieller Vermerk der Ausländerbehörde eingetragen ist, der ihnen eine selbständige Tätigkeit verbietet.
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Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien sind prinzipiell möglich
- Eine Bewerbung für das Stipendium Tanzpraxis ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Stipendium Tanzpraxis ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Stipendium Tanzpraxis frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.
-
Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor und Professorin tätig sein.
- Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Exmatrikulationsbescheinigung an den CV anhängen - keine Mitzählung dieser Seite bei der maximalen Seitenanzahl der Datei „Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio“).
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung durch das Stipendium Tanzpraxis
Bitte reichen Sie den Antrag sowie alle Anlagen online ein. Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen müssen im PDF-Format eingereicht werden. -
Exposè / Ausführliche Beschreibung der künstlerischen Praxis (PDF-Datei, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 5 MB)
Bitte gehen Sie hier auf die folgenden Punkte ein:
- Was ist das Besondere Ihrer künstlerischen Praxis?
- Beschreiben Sie Ihre Verortung in der Zeitgenössischen Berliner Tanzszene.
- Warum ist das Stipendium zum jetzigen Zeitpunkt für die Entwicklung und Verstetigung Ihrer künstlerischen Praxis notwendig?
-
Künstlerischer Lebenslauf (PDF-Datei, max. 2 DIN A4 Seiten, max. 1 MB)
Aus Ihrem Lebenslauf muss eindeutig und nachvollziehbar erkennbar sein, auf welcher Karrierestufe Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befinden und dass keine der o.g. Ausschlussgründe vorliegen. Verweise auf Onlinelinks zu Ihren Arbeiten sind zulässig. -
Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit (PDF-Datei, max. 5 DIN A4 Seiten, max. 7 MB)
Bitte konzentrieren Sie sich im Portfolio - falls vorhanden - auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren. Links zu Webseiten sind hier ausdrücklich erwünscht. -
Identitätsnachweis / Nachweis der Berliner Anschrift / ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Bei Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch. Falls auf der Rückseite unter Erwerbstätigkeit steht „siehe Zusatzblatt“ laden Sie bitte dieses ebenfalls hoch.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite).
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
3-4 Monate