Arbeits-/Recherchestipendium im Bereich Darstellende Künste/Tanz beantragen
Das Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz ist für die künstlerische oder kuratorische Entwicklung von professionell ausgebildeten und/oder arbeitenden Tänzerinnen und Tänzern, Choreografinnen und Choreografen, Schauspielerinnen und Schauspielern, Performerinnen und Performern, Puppenspielerinnen und Puppenspielern, Regisseurinnen und Regisseuren, Dramaturginnen und Dramaturgen, Dramatikerinnen und Dramatiker, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner, Kostümbildnerinnen und Kostümbildner, Artistinnen und Artisten des Zeitgenössischen Zirkus in Berlin bestimmt.
Das Arbeits- und Recherchestipendium wird bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro gewährt. Je nach Umfang des Arbeitsvorhabens können 4.000 Euro, 6.000 Euro oder 8.000 Euro beantragt werden. Die Stipendien werden in monatlichen Raten zu 2.000 Euro, in der Regel ab Juli des jeweiligen Förderjahrs, ausgezahlt.
Ziel der Förderung:
Gefördert werden professionelle Künstler und Künstlerinnen, Kuratoren und Kuratorinnen zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben für z.B.
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeits- und Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Das Arbeits- und Recherchestipendium wird bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro gewährt. Je nach Umfang des Arbeitsvorhabens können 4.000 Euro, 6.000 Euro oder 8.000 Euro beantragt werden. Die Stipendien werden in monatlichen Raten zu 2.000 Euro, in der Regel ab Juli des jeweiligen Förderjahrs, ausgezahlt.
Ziel der Förderung:
Gefördert werden professionelle Künstler und Künstlerinnen, Kuratoren und Kuratorinnen zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben für z.B.
- künstlerische Weiterentwicklung
- Forschung, Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema
- Entwicklung von Projekten
- Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeits- und Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils Anfang Januar für den Zeitraum ab Juli des gleichen Jahres ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Falls Sie mehrere Anträge einreichen, gilt der zuletzt eingereichte Antrag als verbindlich.
- Die ausführliche Beschreibung des Vorhabens, der Künstlerische Lebenslauf mit Portfolio dürfen die unten jeweils vorgegebene Seitenzahl nicht überschreiten. Bilder zählen mit.
- Die Kopie des Personalausweises/ Pass & Meldebescheinigung unterliegen bezüglich der Seitenzahl keiner Beschränkung!
- Über die Anträge empfiehlt eine unabhängige Jury.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden, in der Regel im Juni des jeweiligen Förderjahres, per E-Mail informiert.
- Die Namen der geförderten Künstlerinnen und Künstler werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
- Ausgewählte Stipendiaten und Stipendiatinnen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Diesem liegt eine Einverständniserklärung bei, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben per Post zurückzusenden ist, bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Anträge bei denen die Vorgaben zu den maximalen Seitenzahlen (betrifft: Ausführliche Beschreibung des Vorhabens, Künstlerischer Lebenslauf mit Portfolio), nicht eingehalten werden, werden formal abgelehnt und der Jury nicht vorgelegt.
- Anträge, bei denen nicht Recherche-, Vorarbeits- und Forschungsaspekte im Vordergrund stehen, sondern die Projektcharakter haben, werden nicht gefördert.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Bewerbungen sind ab 20.01.2026 bis 11.03.2026 möglich.
Die Bewerbungsfrist endet am 11.03.2026 um 15:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 15:00 Uhr eingegangen sein. Nach 15:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. -
Pro Person ist nur ein Antrag möglich
Personen, die sich für das Recherchestipendium im Vorjahr beworben haben, können sich erneut bewerben. -
Die antragstellende Person muss in Berlin leben und arbeiten.
Die antragstellende Person muss eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Gebiet Darstellende Künste/Tanz nachweisen können. -
Antrag in deutscher Sprache
- Der Antrag mit Kurz- und ausführlicher Beschreibung des Vorhabens muss auf Deutsch eingereicht werden.
- Der künstlerische Lebenslauf mit Portfolio kann auch in Englisch verfasst werden.
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Bewerbungen sind ausschließlich für Einzelpersonen möglich.
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung, daher können sich nur natürliche Personen bewerben. Bewerbungen von Gruppen/GbR sind nicht möglich. - Anträge, die ein Vorhaben im Bereich Film oder Fernsehen zum Gegenstand haben, sind nicht zugelassen.
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Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Eine Bewerbung für das Arbeits- und Recherchestipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Arbeitsstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.
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Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor und Professorin tätig sein.
- Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen).
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz
Bitte reichen Sie den Antrag sowie alle Anlagen online ein. Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen müssen im PDF-Format eingereicht werden. -
Ausführliche Beschreibung des Vorhabens (max. 2 MB, pdf-Datei, max. 2 DIN A4 Seiten inklusive Deckblatt und Bildern)
Angaben zur künstlerischen Planung, Themenumsetzung, Konzeptidee, Zielsetzung, Mitwirkenden, Umfang der Recherche (Arbeitsaufwand) erläutern usw. -
Künstlerischer Lebenslauf mit Portfolio (max. 10 MB, pdf-Datei, max. 10 DinA4-Seiten)
über die bisherige künstlerische Arbeit/ abgeschlossene Projekte der letzten 3 Jahre. Verweise auf Onlinelinks zu den Arbeiten sind zulässig. -
Nachweis der Berliner Anschrift und der Aufenthaltserlaubnis
- Bei Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch. Falls auf der Rückseite unter Erwerbstätigkeit steht „siehe Zusatzblatt“ laden Sie bitte dieses ebenfalls hoch.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite). Hinweis: Liegt im Zeitraum der Antragsstellung und des Stipendiums keine gültige Aufenthaltserlaubnis vor, wird kein Stipendium gewährt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zum Arbeits- und Recherchestipendium Darstellende Künste/Tanz (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
- FAQ: Bewerbungsvoraussetzungen (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
- FAQ: Antragsformalia (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
- FAQ: Nach dem Einreichen des Antrags (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)