Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
  • Tel.: -------
  • Fax: (030) 9028-3451
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363

Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483

Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484

Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351

Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347

Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384

Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373

Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485

Fax (030) 9028-3451

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beantragen

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert. Es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeuges inkl. Anhänger an.

  • Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz): Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz) eingesetzt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sogenannte Kabotageverkehre nach EU VO 1073/2009).

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich bzw. ergeben sich aus den erforderlichen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für eine Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
    Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen oder per Email übermitteln an gueterkraftverkehr@labo.berlin.de.
  • Personalausweis / Reisepass und/oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
    • Meldebescheinigung, bei Vorlage des Passes (Original), (siehe "weiterführenden Informationen")
  • Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung
    (siehe unter "Formulare")
  • Nachweis der fachlichen Eignung (ggf. mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers), z.B.
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
  • Auskunft in Steuersachen
    • Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit,
    • Erhältlich beim Finanzamt Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
  • Behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantwortlichen Personen)
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an.)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantworltichen Personen)
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter
    (bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Verkehrsleitung
  • Nachweis des Betriebssitzes anhand des Mietvertrags, ggf. Zustimmung des Vermieters oder Eigentumsnachweis

Gebühren

  • 300,00 Euro Erstantrag / Erneuerungsantrag
  • 80,00 Euro beglaubigte Kopie