Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
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- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
- Puttkamerstr. 16-18 , 10969 Berlin
- Tel.: -------
- Fax: (030) 9028-3451
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Öffnungszeiten
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
-
S Anhalter Bahnhof
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U-Bahn
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- U6
-
U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
-
U Stadtmitte
- U6
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
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Bus
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- M29
- N6
-
Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
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Charlottenstr.
- M29
-
U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
Sonstige Hinweise zum Standort
Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363
Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482
Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483
Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484
Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351
Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347
Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384
Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373
Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485
Fax (030) 9028-3451
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beantragen
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert. Es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeuges inkl. Anhänger an.
- Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz): Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz) eingesetzt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sogenannte Kabotageverkehre nach EU VO 1073/2009).
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich bzw. ergeben sich aus den erforderlichen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag für eine Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen oder per Email übermitteln an gueterkraftverkehr@labo.berlin.de. -
Personalausweis / Reisepass und/oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
- Meldebescheinigung, bei Vorlage des Passes (Original), (siehe "weiterführenden Informationen")
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Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung
(siehe unter "Formulare") -
Nachweis der fachlichen Eignung (ggf. mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers), z.B.
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
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Auskunft in Steuersachen
- Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit,
- Erhältlich beim Finanzamt Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
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Behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantwortlichen Personen)
(Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an.) -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantworltichen Personen)
(Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an. -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft
(Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein) -
Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter
(bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind) - Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Verkehrsleitung
- Nachweis des Betriebssitzes anhand des Mietvertrags, ggf. Zustimmung des Vermieters oder Eigentumsnachweis
Formulare
Gebühren
- 300,00 Euro Erstantrag / Erneuerungsantrag
- 80,00 Euro beglaubigte Kopie
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Berufszugangsverordnung (GBZugV) § 10
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) § 1
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GükVwV)