Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz beantragen
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert. Eine Unterscheidung nach der Zulassungsart, ob Pkw oder Lkw spielt keine Rolle. Es kommt lediglich auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeuges inkl. Anhänger an.
- Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz): Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz) eingesetzt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sogenannte Kabotageverkehre nach EU VO 1073/2009).
- Bilaterale Genehmigungen: Verkehre mit nicht zu EU/EWR gehörenden Drittstaaten (z. B. Ukraine) erfordern sogenannte bilaterale Genehmigungen (z. B. CEMT-Genehmigungen (kontingent)), die auf dem inländischen Streckenanteil die nach GüKG erforderliche Erlaubnis ersetzen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb Berlins
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Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (siehe "Weiterführende Informationen"). -
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Eigenkapitalbescheinigung und eventuell die Zusatzbescheinigungen auszufüllen. - Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger, oder ab 21. Mai 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr auch mit Kraftfahrzeugen über 2,5 t
Erforderliche Unterlagen
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Antrag für eine Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen. -
Personalausweis / Reisepass oder. Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie), ggfls. auch für die Verkehrsleitung
- Meldebescheinigung, bei Vorlage des Passes (Original), siehe "weiterführenden Informationen"
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Eigenkapitalbescheinigung (ggf. mit Zusatzbescheinigung)
siehe unter "Formulare" -
Nachweis der fachlichen Eignung (ggfs. mit Übersetzung), z.B.
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
- eine gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung
- Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
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Auskunft in Steuersachen
- Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit - ggfls. auch für die Verkehrsleitung,
- Erhältlich beim Finanzamt Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
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Erweitertes Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfls. auch für die Verkehrsleitung)
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an. -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfls. auch für die Verkehrsleitung)
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an. -
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft
(ggfs. auch für die Verkehrsleitung, darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein) -
Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter
(bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind) - Nachweis der Vertretungsberechtigung
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Verkehrsleitung
- Nachweis des Betriebssitzes (ggfs. Niederlassungsliste)
Formulare
Gebühren
- 300,00 Euro Erstantrag / Erneuerungsantrag
- 200,00 Euro Änderung Geschäftsführer / Verkehrsleiter
- 80,00 Euro Änderung Anschrift
- 80,00 Euro Lizenz / beglaubigte Kopie / Erlaubnis / Ausfertigung
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) §§ 3,5
- Berufszugangsverordnung (GBZugV) § 10
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) § 1
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
- Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsgesetz (VwV GüKG)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)