Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erteilung einer Gemeinschaftslizenz beantragen

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert. Es kommt auf das zulässige Gesamtgewicht des eingesetzten Fahrzeuges inkl. Anhänger an.

  • Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz): Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen, nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Norwegen, Island und Liechtenstein, wird eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz) eingesetzt. Diese kann auch für innerdeutsche Verkehre eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU-/EWR-Staaten (sogenannte Kabotageverkehre nach EU VO 1073/2009).

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich bzw. ergeben sich aus den erforderlichen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für eine Gemeinschaftslizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
    Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen oder per Email übermitteln an gueterkraftverkehr@labo.berlin.de.
  • Personalausweis / Reisepass und/oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
    • Meldebescheinigung, bei Vorlage des Passes (Original), (siehe "weiterführenden Informationen")
  • Eigenkapitalbescheinigung und/oder Zusatzbescheinigung
    (siehe unter "Formulare")
  • Nachweis der fachlichen Eignung (ggf. mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers), z.B.
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
  • Auskunft in Steuersachen
    • Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit,
    • Erhältlich beim Finanzamt Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
  • Behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantwortlichen Personen)
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an.)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" für alle verantworltichen Personen)
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin und Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11 an.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft
    (Darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
  • Gesellschaftsvertrag und Liste der Gesellschafter
    (bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Verkehrsleitung
  • Nachweis des Betriebssitzes anhand des Mietvertrags, ggf. Zustimmung des Vermieters oder Eigentumsnachweis

Gebühren

  • 300,00 Euro Erstantrag / Erneuerungsantrag
  • 80,00 Euro beglaubigte Kopie

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