Geologische Bohrungen und Untersuchungen melden

Wenn Sie geologische Bohrungen oder geologische Untersuchungen durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Falls Sie Brunnenbauer oder ein geologisches Ingenieurbüro beauftragen, übernehmen diese für Sie in den meisten Fällen die notwendigen Anzeigen und weiteren Verfahrensschritte bei den zuständigen Stellen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom zutage geförderten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen. Ziel ist es, den geologischen Untergrund bestmöglich zu erforschen und diese Daten im Rahmen der geologischen Landesaufnahme zusammenfassend auszuwerten, um für die verschiedenen Interessen und Schutzgüter eine Grundlage zu erstellen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Verfahrensablauf
  1. Schritt 1: Stellen Sie die Anzeige für geologische Untersuchungen und Bohrungen spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten. Das können Sie ausschließlich online erledigen.
  2. Ihre Anzeige wird an die zuständigen Stellen der Landesgeologie Berlin und, wenn erforderlich, der Wasserbehörde weitergeleitet. Damit müssen Sie die Anzeige nur einmal stellen. Bei geologischen Bohrungen tiefer als 100 Meter ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) zuständig (siehe "Weiterführende Informationen").
  3. Die Bestätigung der Anzeige erhalten Sie auf elektronischem Weg an die von Ihnen im Online-Dienst hinterlegte E-Mail-Adresse.
  4. Schritt 2: Melden Sie die Ergebnisse nach Abschluss der Arbeiten innerhalb der geltenden Frist. Die Dokumente/Daten können Sie als PDF- oder Bilddatei über den in der Bestätigungsmail hinterlegten Link hochladen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK).

Voraussetzungen

  • Frist für die Anzeige: 14 Tage vor Beginn der geologischen Untersuchung / Bohrung
  • Es handelt sich um eine geplante Baugrunduntersuchung / Erdwärmebohrung / geologische Untersuchung
  • Einschränkungen bei Bohrungen in Natur- und Wasserschutzgebieten oder durch unterirdische Bauten (U-Bahn- Schächte etc.) oder verlegte Leitungen werden berücksichtigt
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) oder Elster-Zertifikat
    Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
    Als juristische Person benötigen Sie für die Anmeldung über Mein Unternehmenskonto (MUK) ein Elster-Zertifikat.
  • Frist für die Übermittlung der Ergebnisse: spätestens 3 bzw. 6 Monate nach Abschluss der Arbeiten
    (gegebenenfalls abweichende Fristen nach Geologiedatengesetz beachten)
    • Fachdaten spätestens nach drei Monaten und
    • Bewertungsdaten spätestens nach sechs Monaten

Erforderliche Unterlagen

  • Schritt 1: Anzeige für geologische Untersuchungen und Bohrungen
    Die Anzeige können Sie ausschließlich online stellen.
  • Schritt 2: Übermittlung der Ergebnisse: Fachdaten und Bewertungsdaten (nach Abschluss der Arbeiten)
    Die Dokumente/Daten können Sie als PDF- oder Bilddatei über den in der Bestätigungsmail hinterlegten Link hochladen.
    • Angaben zum Bohrkern oder zu Bohrproben sowie das Schichtenverzeichnis der Bohrung.
    • Bei flächenhaft durchgeführten geologischen Untersuchungen mittels Messungen: Bitte Messdaten und Dokumentation der angewandten Aufbereitungsschritte einreichen. Die Messdaten müssen mit am Markt verfügbaren technischen Mitteln in vergleichbare und bewertungsfähige Daten aufbereitet sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung der Anzeige erfolgt unmittelbar.

Für Sie zuständig