Arbeits-/Recherchestipendium im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst beantragen
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren bestimmt, die in folgenden Bereichen der Neuen Musik/Klangkunst oder Alten Musik tätig sind: Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuration, Recherche. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Es können sowohl Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger als auch langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler ein Stipendium erhalten. Es gibt keine Wartezeit für ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Ziel der Förderung
Die Stipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Neue Musik/Klangkunst und Alte Musik fördern. Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren, die ihre künstlerische Weiterentwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben anstreben (z.B. Forschung, Recherche, Vorarbeit an einem bestimmten Thema, Entwicklung von Projekten auch im Bereich der Vermittlung, Dokumentation und Publikation - die Herstellung von Tonträgern und Booklets u.ä. wird nicht gefördert). Die Stipendien sollen die Empfängerinnen und Empfänger in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung auf eine künstlerische bzw. kuratorische Arbeit zu konzentrieren.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeits-/Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Ziel der Förderung
Die Stipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Neue Musik/Klangkunst und Alte Musik fördern. Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, Kuratorinnen und Kuratoren, die ihre künstlerische Weiterentwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben anstreben (z.B. Forschung, Recherche, Vorarbeit an einem bestimmten Thema, Entwicklung von Projekten auch im Bereich der Vermittlung, Dokumentation und Publikation - die Herstellung von Tonträgern und Booklets u.ä. wird nicht gefördert). Die Stipendien sollen die Empfängerinnen und Empfänger in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung auf eine künstlerische bzw. kuratorische Arbeit zu konzentrieren.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeits-/Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeits-/Recherchestipendien werden in der Regel im November eines Jahres für das darauffolgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Die Anlagen können ggf. auf Englisch eingereicht werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden Ende April/Anfang Mai 2026 per Pressemitteilung informiert.
- Ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten werden per Post einen Stipendienbescheid erhalten. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (per E-Mail sowie das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Das Stipendium ist personenbezogen; juristische Personen (Institutionen, Vereine, GmbHs o.ä.) sind nicht antragsberechtigt.
- Bei Nichteinhaltung der in diesem Informationsblatt festgelegten formalen Antragsvoraussetzungen wird der Antrag aus formalen Gründen ausgeschlossen und nicht zum Juryverfahren zugelassen.
- Eine Überschreitung der vorgegebenen Seiten-, Zeichen- und/oder Megabytezahl führt zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm. Deckblätter und/oder Bilder o.ä. zählen mit.
- Falsch oder unvollständig hochgeladene Dokumente werden nicht nachgefordert und führen zu einem formalen Ausschluss vom Förderprogramm.
- Nur vollständige und pünktlich eingereichte Anträge können bearbeitet werden.
- Antragstellende aus dem Bereich Jazz sind nicht antragsberechtigt. Hierfür gibt es ein eigenes Förderprogramm (siehe "Weiterführende Informationen").
- Antragstellende aus dem Bereich Popmusik sind nicht antragsberechtigt. Hierfür ist die Musicboard Berlin GmbH zuständig (siehe "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Bewerbungen sind vom 24.11.2025 bis zum 13.01.2026 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 13.01.2026 um 14:00 Uhr (MEZ). Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. Eine Nachreichung ist nicht möglich. - Ihr Hauptwohnsitz ist in Berlin
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Sie sind Künstlerin/Künstler oder Kuratorin/Kurator der Neuen Musik/Klangkunst oder Alten Musik
Sie haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin im Bereich Alte Musik und/oder Neue Musik und/oder Klangkunst. - Sie sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
- Antragstellende außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Business Immigration Service (BIS) des Landesamtes für Einwanderung (LEA) enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
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Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
- Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Kombinationen mit Stipendien von in- und/oder ausländischen Förderinstitutionen sind zulässig. Bitte informieren Sie sich nach den Förderbedingungen des anderen Stipendiums, ob eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.
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Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert sein (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Arbeits-, und Recherchestipendium Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst
- Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
- Bitte beachten Sie, dass ANLAGEN nur in folgenden Dateiformaten hochgeladen werden können: PDF, JPG, PNG und MP3
- Das Antragsformular einschließlich der Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens muss in deutscher Sprache verfasst sein
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Künstlerische Tätigkeit
- Künstlerischer Lebenslauf (max. 5 MB, zulässige Dateiformate: PDF, JPG, PNG)
- Sie können zusätzlich eine Dokumentation Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit in den letzten 12 Monaten hochladen. (max. 5 MB, zulässige Dateiformate: PDF, JPG, PNG)
- Bitte laden Sie zwei Arbeitsproben als Pflichtanlagen hoch (max. 6 MB pro Datei, zulässiges Dateiformat: PDF, JPG, PNG, MP3-Datei sowie Links).
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Arbeitsvorhaben
- Für die ausführliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens beträgt die maximale Seitenanzahl 4 DIN-A4-Seiten (max. 5 MB, zulässiges Dateiformat: PDF-Datei)
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Identitätsnachweis, Nachweis der Berliner Meldeadresse und der Aufenthaltserlaubnis (jpg-, png, pdf-Datei, max. 5 MB pro Datei)
- Bei Bürger/-innen mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Bei Bürger/-innen aus EU-Staaten: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses oder Passersatz UND Meldebestätigung (in Kopie) oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen")
- Bürger/-innen aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebestätigung (in Kopie) oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite) oder Fiktionsbescheinigung. Darin muss ein Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthalten sein.
- Nur bei Duobewerbungen: GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler/-innen mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder (max. 5 MB, zulässige Dateiformate: PDF, JPG, PNG)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Monate
Weiterführende Informationen
- Arbeits- und Recherchestipendien 2026 im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst (Senatsverwaltung für Kultur)
- Informationsblatt zum Arbeits- und Recherchestipendien 2026 im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst (Senatsverwaltung für Kultur)
- Fragen und Antworten zu Musik-Stipendien (Senatsverwaltung für Kultur)
- Förderung Popmusik (Musikboard Berlin GmbH)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Arbeitsstipendium im Bereich Jazz beantragen (Dienstleistung)