Arbeitsstipendium im Bereich Jazz beantragen
[Die Bewerbungsfrist ist am 06.10.2025 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]
Die Arbeitsstipendien Jazz sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen, Gruppen sowie Kurator/-innen bestimmt, die im Bereich Jazz tätig sind. Es können sowohl Berufsanfänger/-innen als auch langjährig tätige Künstler/-innen ein Stipendium erhalten. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 Euro dotiert und werden für einen Stipendienzeitraum von 4 Monaten in monatlichen Raten à 2.000 Euro gezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Arbeitsstipendiums sind in erster Linie künstlerische Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität, die aus dem eingereichten Portfolio hervorgehen.
Ziel der Förderung
Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Jazz fördern und sind für die künstlerische Entwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (Interpretation, Forschung, Recherche, Komposition, Kuration, Studioaufnahmen, Tourneen, Entwicklung von Projekten) bestimmt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Die Arbeitsstipendien Jazz sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen, Gruppen sowie Kurator/-innen bestimmt, die im Bereich Jazz tätig sind. Es können sowohl Berufsanfänger/-innen als auch langjährig tätige Künstler/-innen ein Stipendium erhalten. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 8.000 Euro dotiert und werden für einen Stipendienzeitraum von 4 Monaten in monatlichen Raten à 2.000 Euro gezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Arbeitsstipendiums sind in erster Linie künstlerische Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität, die aus dem eingereichten Portfolio hervorgehen.
Ziel der Förderung
Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Jazz fördern und sind für die künstlerische Entwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (Interpretation, Forschung, Recherche, Komposition, Kuration, Studioaufnahmen, Tourneen, Entwicklung von Projekten) bestimmt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im August bis Oktober des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Online-Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig fristgerecht eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury begutachtet, die Förderempfehlungen ausspricht.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Dezember 2025 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiat/innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Hierzu ist eine Einverständniserklärung auszufüllen und im Original unterschrieben an die Kulturverwaltung zurückzusenden, bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Künstler/-innen, Kurator/-innen sowie Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab 18.08.2025 bis 06.10.2025 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 06.10.2025 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. -
Sie leben und arbeiten in Berlin
Antragstellende müssen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder/innen mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein. Während der Dauer des Arbeitsstipendiums muss der Hauptwohnsitz in Berlin aufrechterhalten werden. Bei einer Änderung des Wohnsitzes ist an die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umgehend Mitteilung zu machen. Bei Nicht-EU-Bürger/innen: Sie können sich bewerben, wenn Ihr aktuell gültiger Aufenthaltstitel oder Ihre Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht einen Vermerk zur Arbeitserlaubnis enthält. - Sie können eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung und/oder eine mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit im Bereich Jazz nachweisen.
- Nur ein Antrag pro Person/Gruppe möglich
- Es gibt keine Wartezeit für ehemalige Arbeitsstipendiat/innen.
-
Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe (GbR)
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen und GbRs antragsberechtige Rechtsformen. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Kombinationen mit Stipendien von in- und/oder ausländischen Förderinstitutionen sind zulässig. Bitte informieren Sie sich nach den Förderbedingungen des anderen Stipendiums, ob eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderungen sind zulässig.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium Jazz
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG und MP3 bereit. -
Künstlerische Tätigkeit
- Für den künstlerischen Lebenslauf nutzen Sie bitte das vorgesehene Muster. (max. 5 MB)
- Optional können Sie zusätzlich ein Portfolio zu Ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit in den letzten 12 Monaten hochladen. (max. 5 MB)
- Bitte laden Sie zwei Hörproben als Pflichtanlagen hoch. (max. 6 MB pro Datei)
-
Arbeitsvorhaben
- Für die ausführliche Beschreibung des Arbeitsvorhabens beträgt die maximale Seitenanzahl 4 DIN-A4-Seiten. (max. 5 MB, zulässiges Dateiformat: PDF-Datei)
- Optional können Sie bei einer Tourneeförderung oder einem Auslandsaufenthalt einen Nachweis über die Durchführbarkeit des Vorhabens (schriftliche Bestätigungen, Einladungen u.Ä.) hochladen. (max. 5 MB)
-
Identitätsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin
- Es werden nur aktuell gültige Ausweisdokumente akzeptiert (Vorder- und Rückseite, max. 5 MB pro Datei):
- eine Kopie des Personalausweises, oder
- eine Kopie der Seite aus Ihrem Reisepass oder Passersatz plus Meldebescheinigung oder eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Nur bei Nicht-EU-Bürger/innen: Zusätzlich zum Identitätsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin müssen Sie eine Kopie des aktuell gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite) hochladen.
-
Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler/innen mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder (max. 5 MB)
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres vollständig unterschriebenen GbR-Vertrags oder optional die ausgefüllte Erklärung zum Zusammenschluss von Künstler/-innen hoch.
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
5-6 Monate
Weiterführende Informationen
- Arbeitsstipendien Jazz (Senatsverwaltung für Kultur)
- Informationsblatt zum Arbeitsstipendium Jazz 2026 (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ zum Bereich Musik (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
- Arbeits-/Recherchestipendium im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst beantragen (Dienstleistung)