Unfallversicherung - Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie innerhalb von vier Wochen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:
Verfahrensablauf:
Sie können die Meldung online oder formlos per Post erledigen.
Bei Online-Antragstellung
Bei schriftlicher Antragstellung
Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens
- Ihre Tätigkeit
- die Beteiligungsverhältnisse oder
- die Rechtsform Ihres Unternehmens.
Verfahrensablauf:
Sie können die Meldung online oder formlos per Post erledigen.
Bei Online-Antragstellung
- Rufen Sie den Online-Dienst auf und melden Sie sich mit Ihrem BundID-Konto oder Mein Unternehmenskonto an. Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse lieber per Post statt in Ihr Postfach bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Bei schriftlicher Antragstellung
- Schicken Sie ein formlos Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie erhalten eine Rückmeldung per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Sie können den Online-Dienst mit oder ohne BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK) nutzen. Wenn Sie sich mit einem Nutzerkonto anmelden, stehen Ihnen zusätzlich folgende Funktionen zur Verfügung:
- Die Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen werden aus dem Nutzerkonto übernommen.
- Die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse kann in das Postfach Ihres Nutzerkontos erfolgen, sofern Sie dort das erforderliche Vertrauensniveau hinterlegt haben.
Voraussetzungen
-
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen
- Änderungen, die für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
- die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
- oder die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.
- Für die Online-Antragstellung (optional): Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
-
Für die Online-Antragstellung (optional): aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) / Elster-Zertifikat
Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
-
Meldung über Änderungen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Sie können Änderung online oder formlos per Post melden.
Folgende Informationen werden benötigt:
- persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
- Art und Zeitpunkt der Änderung (z.B.: Änderung der Anschrift, des Inhabers/der Inhaberin, des Unternehmensgegenstandes oder der Rechtsform)
- ggf. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemeldung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.