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Baurecht - Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen am Standort Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung
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- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Stadtentwicklungsamt - Stadtplanung
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Тел.: (030) 90298 2234
- Факс: (030) 90298 3352
- E-Mail: stadtplanung@ba-fk.berlin.de
- Інтернет сторінка
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09:00-12:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Nach telefonischer Vereinbarung.
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S+U Yorckstr.
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U Mehringdamm
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- M19
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Hornstr.
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U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
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Obentrautstr./U Mehringdamm
- 140
- 248
- N42
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Kreuzberg/Wasserfall
- 140
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U Mehringdamm
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- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Baurecht - Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Die Öffentlichkeit, also Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, kann sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
1. Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
2. Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs beteiligen. Ihre Äußerungen oder Stellungnahme können Sie online vorbringen, per Post, mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung.
4. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
1. Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
2. Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs beteiligen. Ihre Äußerungen oder Stellungnahme können Sie online vorbringen, per Post, mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung.
- Sie können namentlich Stellung nehmen oder Ihre Stellungnahme anonym abgeben.
4. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
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збори
keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
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