Baurecht - Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Die Öffentlichkeit, also Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, kann sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
1. Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
2. Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs beteiligen. Ihre Äußerungen oder Stellungnahme können Sie online vorbringen, per Post, mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung.
4. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
1. Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
2. Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs beteiligen. Ihre Äußerungen oder Stellungnahme können Sie online vorbringen, per Post, mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung.
- Sie können namentlich Stellung nehmen oder Ihre Stellungnahme anonym abgeben.
4. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
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Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
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- Als Privatperson ist die Nutzung der BundID freiwillig.
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- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.
Weiterführende Informationen
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
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