Fahrschulerlaubnis - Zweigstelle beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
  • Tel.: -------
  • Fax: (030) 9028-3451
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363

Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483

Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484

Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351

Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347

Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384

Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373

Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485

Fax (030) 9028-3451

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrschulerlaubnis - Zweigstelle beantragen

Wer als selbstständige/-r Fahrlehrer/-in oder durch von ihm/ihr beschäftigte Fahrlehrer/-innen Fahrschüler/-innen in einer Zweigstelle ausbilden lässt, bedarf der Zweigstellenlaubnis.

Verfahrensablauf

1. Beantragen Sie die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Der erforderliche Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge müssen vorhanden sein.
  • Es muss gewährleistet werden, dass der/die Inhaber/-in der Fahrschulerlaubnis oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person trotz der Anzahl oder räumlichen Entfernung der Zweigstellen und trotz der Anzahl der Fahrlehrer/-innen ihren Pflichten nach § 29 FahrlG nachkommen kann.
  • Es dürfen nicht mehr als 10 Zweigstellen angemeldet werden. Bei Gemeinschaftsfahrschulen gilt diese Regelung auch für jeden Gesellschafter.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Identitätsnachweis von der verantwortlichen Leitung oder dem/der Inhaber/-in
    zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Erweitertes Führungszeugnis
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
    • vom zuständigen Finanzamt für das bestehende Fahrschulunternehmen und dem Antragsteller/ der Antragstellerin
  • Maßstabgerechte Skizze/ Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
  • Mietvertrag / Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des/der Hauseigentümers/-in über die gewerbliche Nutzung
  • Bescheinigung über die Gewerbe-Anmeldung
    (vom Bezirksamtes – Abt. Wirtschaft/Gewerbeamt - )
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Zulassung der Lehrfahrzeuge auf den/die Fahrschulinhaber/-in bzw. Gesellschaft /Kopie der Zulassung Teil 1
  • Zusätzlich bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH/ UG/KG/ Co. KG /GbR
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")

Gebühren

84,40 Euro