Fahrschulerlaubnis - Zweigstelle beantragen
Wer als selbstständige/-r Fahrlehrer/-in oder durch von ihm/ihr beschäftigte Fahrlehrer/-innen Fahrschüler/-innen in einer Zweigstelle ausbilden lässt, bedarf der Zweigstellenlaubnis.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Voraussetzungen
- Der erforderliche Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge müssen vorhanden sein.
- Es muss gewährleistet werden, dass der/die Inhaber/-in der Fahrschulerlaubnis oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person trotz der Anzahl oder räumlichen Entfernung der Zweigstellen und trotz der Anzahl der Fahrlehrer/-innen ihren Pflichten nach § 29 FahrlG nachkommen kann.
- Es dürfen nicht mehr als 10 Zweigstellen angemeldet werden. Bei Gemeinschaftsfahrschulen gilt diese Regelung auch für jeden Gesellschafter.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de. -
Identitätsnachweis von der verantwortlichen Leitung oder dem/der Inhaber/-in
zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") -
Erweitertes Führungszeugnis
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- vom zuständigen Finanzamt für das bestehende Fahrschulunternehmen und dem Antragsteller/ der Antragstellerin
- Maßstabgerechte Skizze/ Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
- Mietvertrag / Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des/der Hauseigentümers/-in über die gewerbliche Nutzung
-
Bescheinigung über die Gewerbe-Anmeldung
(vom Bezirksamtes – Abt. Wirtschaft/Gewerbeamt - ) - Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Zulassung der Lehrfahrzeuge auf den/die Fahrschulinhaber/-in bzw. Gesellschaft /Kopie der Zulassung Teil 1
-
Zusätzlich bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH/ UG/KG/ Co. KG /GbR
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
Gebühren
84,40 Euro