Fahrschulerlaubnis beantragen
Wer als selbstständige/-r Fahrlehrer/-in Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbildet oder durch angestellte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Diese wird auf Antrag für die Klassen BE, A, CE und DE erteilt.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
- Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
- Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Voraussetzungen
- Der/die Bewerber/-in muss mindestens 25 Jahre alt sein, und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/-in die Pflichten als Inhaber/-in einer Fahrschule nicht erfüllen kann.
- Der/die Bewerber/-in muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird.
- Der/die Bewerber/-in muss mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/-in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/-in tätig gewesen sein.
- Der/die Bewerber/-in muss an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
- Dem/der Bewerber/-in müssen der erforderliche Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung stehen.
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Bei Inhaber/-innen einer im Ausland erteilten Fahrlehrerlaubnis: Berechtigung oder Nachweis über die Befähigung
Sie müssen in einem anderen Staat zur selbstständigen Fahrschülerausbildung berechtigt sein oder einen in dem anderen Staat ausgestellten Nachweis über die Befähigung zur selbstständigen Fahrschülerausbildung vorlegen. - Bei Inhaber/-innen einer im Ausland erteilten Fahrlehrerlaubnis: Sie müssen alle Voraussetzungen erfüllen, die auch nach deutschem Gesetz für Ihre Fahrlehrerlaubnisklasse gelten.
- Bei juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften: Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die durch Gesetz, Satzung oder durch Einzelprokura zur Vertretung berechtigten Personen als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Bei juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften: Eine Person muss als verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellt sein, welche die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1-5 FahrlG erfüllt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de. -
Identitätsnachweis
zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") - Fahrlehrerschein/Führerschein
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Erweitertes Führungszeugnis
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Teilnahmebescheinigung am Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang
Der Nachweis an der Teilnahme dieses Lehrgangs ist vor Aushändigung der Fahrschulurkunde nachzuweisen. -
Nachweis über die zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/-in
Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer/-in, aus denen hervorgeht, dass diese Tätigkeit mindestens zwei Jahre hauptberuflich, in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem/der Inhaber/-in einer Fahrschulerlaubnis, ausgeübt wurde. -
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- vom zuständigen Finanzamt des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Sollte der/die Antragsteller/-in derzeit ein eigenes Unternehmen leiten oder zuvor ein Unternehmen geleitet haben, dann ist über dieses Unternehmen eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt oder Finanzamt für Körperschaften vorzulegen
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Schriftlicher Anstellungsvertrag des/der verantwortlichen Leiter/-in der Fahrschule
u.a. mit Benennung des Aufgabenbereiches und von Befugnissen - Bankvollmacht des/der verantwortlichen Leiter/-in für das Geschäftskonto des Unternehmens Fahrschule
- Maßstabgerechte Skizze/ Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
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Mietvertrag
Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Hauseigentümers/der Hauseigentümerin über die gewerbliche Nutzung -
Bescheinigung über die Gewerbe-Anmeldung
Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ordnungsamt. - Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) der Lehrfahrzeuge auf den/die Fahrschulinhaber/-in bzw. Gesellschaft
- Zusätzlich bei juristischen Personen: Name des im Handelsregister eingetragenen Unternehmens/ Unternehmenszweig mit Benennung Fahrschule
- Zusätzlich bei juristischen Personen: Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
- Zusätzlich bei juristischen Personen: Gesellschaftsvertrag
- Eine Liste der Gesellschafter
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Zusätzlich bei juristischen Personen: Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Fahrschule bestellten Person
(z.B. Geschäftsführer, Einzelprokura, Gesellschafter) - Zusätzlich bei juristischen Personen: Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen für die bestehende Fahrschul- GmbH/ UG/KG/ Co. KG /GbR
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Zusätzlich bei juristischen Personen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die GmbH/ UG/KG/ Co. KG /GbR
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Zusätzlich bei juristischen Personen: erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für alle Geschäftsführer/-innen / Gesellschafter
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte verwenden Sie das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
Gebühren
102,00 bis 153,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 17 - Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 18 - Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 21 - Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 22 - Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage (zu § 1) Nr. 302.3