Kulturaustauschstipendium Global beantragen
[Die Bewerbungsfrist ist am 14.10.2025 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen und Kurator/-innen bestimmt. Gefördert wird die künstlerische Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten weltweit. Gefördert werden Künstler/-innen / Kurator/-innen, die sich durch ihre künstlerische/kuratorische Arbeit ausgewiesen haben, dies belegen, und eine vielversprechende Kooperation im Ausland planen. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium zur künstlerischen Kooperation kann variieren von 1 bis 3 Monaten, wovon mindestens 50 Prozent der Stipendienzeit am Zielort verbracht werden soll.
Ziel der Förderung
Das Stipendium soll die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern im Ausland und die Entwicklung einer kollaborativen Arbeitsweise oder eines Kooperationsprojekts ermöglichen. Ausschlaggebend für eine Förderung sind die künstlerische/kuratorische Qualität, die Qualität der Kooperation, die Plausibilität und die zu erwartende Resonanz. Eine Einladung des Kooperationspartners im Ausland muss vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Kulturaustauschstipendium GLOBAL. Das ist ausschließlich online möglich.
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen und Kurator/-innen bestimmt. Gefördert wird die künstlerische Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern an selbst gewählten Orten weltweit. Gefördert werden Künstler/-innen / Kurator/-innen, die sich durch ihre künstlerische/kuratorische Arbeit ausgewiesen haben, dies belegen, und eine vielversprechende Kooperation im Ausland planen. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium zur künstlerischen Kooperation kann variieren von 1 bis 3 Monaten, wovon mindestens 50 Prozent der Stipendienzeit am Zielort verbracht werden soll.
Ziel der Förderung
Das Stipendium soll die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Kooperationspartnern im Ausland und die Entwicklung einer kollaborativen Arbeitsweise oder eines Kooperationsprojekts ermöglichen. Ausschlaggebend für eine Förderung sind die künstlerische/kuratorische Qualität, die Qualität der Kooperation, die Plausibilität und die zu erwartende Resonanz. Eine Einladung des Kooperationspartners im Ausland muss vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Kulturaustauschstipendium GLOBAL. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Kulturaustauschstipendien werden in der Regel jeweils im August bis Oktober des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Auslandsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Januar 2026 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiat:innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Künstler/-innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab 20.08.2025 bis 14.10.2025 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 14.10.2025 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. - Es ist nur ein Antrag pro Person möglich
- Sie leben und arbeiten in Berlin
-
Einzelkünstler/-innen und Künstler/-innengruppen können sich bewerben
Die Gruppe muss diesen Zusammenschluss durch eine gemeinsame Erklärung oder einen bestehenden GbR-Vertrag bestätigen. - Sie sind professionelle Künstler/-in / Kurator/-in
-
Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Anlagen können auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Eine Bewerbung für das Kulturaustauschstipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Kulturaustauschstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
-
Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung durch das Kulturaustauschstipendium Global
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen als PDF bereit. -
Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens im Ausland (Themen, Ziele etc.) und der Art der Kooperation. - Einladungsschreiben des/der Kooperationspartner
-
CV / Portfolio (max. 10 MB, pdf-Datei, max. 10 Seiten)
- CV/Portfolio sollten Werdegang, Stipendien, Auszeichnungen und eine Auswahl der wichtigen Projekte der letzten Jahre aufführen.
- Bei Gruppen ein Anhang für alle Mitglieder.
-
Nachweis der Berliner Anschrift und der Aufenthaltserlaubnis
- Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch.
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen") und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite).
-
Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder Erklärung zum Zusammenschluss von Künstlerinnen und Künstlern mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder
Die Erklärung muss – wie auch die Meldeadresse von allen Gruppenmitgliedern nachgewiesen werden muss – von allen beteiligten Antragstellenden unterzeichnet werden. Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-5 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt für internationale Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin für alle Sparten – Global - (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Allgemeine Fragen zur Förderung von Künstler:innen, Projekten und Freien Gruppen (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)