Kulturaustauschstipendium in Istanbul, Paris, New York oder Tokio beantragen
[Die Bewerbungsfrist ist am 14.10.2025 abgelaufen. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.]
Die Aufenthaltsstipendien in Kooperation mit festen Partnerorganisationen im Ausland sind für die künstlerische Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen (und in New York Kurator/-innen) bestimmt. Gefördert werden Künstler/-innen, die sich durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben, dies belegen, und ein vielversprechendes Vorhaben für Ihre Auslandsresidenz planen. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium beträgt je nach Residenzort drei oder sechs Monate.
Personenkreis/Zielgruppe
In Istanbul in Kooperation mit DEPO/Anadolu Kültür
für Bildende Künstler/-innen:
für Bildende Künstler/-innen und Kurator/-innen:
für Musiker/-innen / Komponist/-innen:
für Bildende Künstler/-innen:
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen (für New York auch Kurator/-innen) bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen oder vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers bzw. Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstler/-innen (für New York auch Kurator/-innen) bereit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Kulturaustauschstipendium in Istanbul, Paris, New York und Tokio. Das ist ausschließlich online möglich.
Die Aufenthaltsstipendien in Kooperation mit festen Partnerorganisationen im Ausland sind für die künstlerische Weiterentwicklung von professionell arbeitenden Künstler:innen (und in New York Kurator/-innen) bestimmt. Gefördert werden Künstler/-innen, die sich durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen haben, dies belegen, und ein vielversprechendes Vorhaben für Ihre Auslandsresidenz planen. Der Zeitraum für das Auslandsstipendium beträgt je nach Residenzort drei oder sechs Monate.
Personenkreis/Zielgruppe
In Istanbul in Kooperation mit DEPO/Anadolu Kültür
für Bildende Künstler/-innen:
- 1 Stipendium über 3 Monate: September bis November 2026
- 1 Stipendium über 3 Monate: März bis Mai 2027
für Bildende Künstler/-innen und Kurator/-innen:
- 1 Stipendium über 3 Monate: September bis November 2026
für Musiker/-innen / Komponist/-innen:
- 1 Stipendium über 6 Monate: April bis September 2026
- 1 Stipendium über 6 Monate: Oktober 2026 bis März 2027
- 1 Stipendium über 6 Monate: Mai bis Oktober 2026
- 1 Stipendium über 6 Monate: November 2026 bis April 2027
für Bildende Künstler/-innen:
- 1 Stipendium über 3 Monate: September bis November 2026
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstler/-innen (für New York auch Kurator/-innen) bestimmt. Der Auslandsaufenthalt soll ihnen ermöglichen, Verständnis und Kenntnis der Kultur des Residenzortes zu erwerben, Entwicklungen der Szene vor Ort zu studieren, Kontakte zu knüpfen, Ideen auszutauschen, Anregungen zu gewinnen oder vor Ort ein künstlerisches Projekt zu realisieren. Hierfür stellen die ausländischen Partnerinstitute Ateliers bzw. Atelierwohnungen zur regelmäßigen Aufnahme von Berliner Künstler/-innen (für New York auch Kurator/-innen) bereit.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Kulturaustauschstipendium in Istanbul, Paris, New York und Tokio. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Kulturaustauschstipendien werden in der Regel jeweils im August bis Oktober des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Auslandsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Die Bewerbungen werden von unabhängigen Fach-Jurys gesichtet, die eine Vorauswahl treffen. Die Endauswahl trifft der Kooperationspartner im Ausland.
- Über das Ergebnis der Jurysitzungen werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Januar 2026 per E-Mail informiert. Über die Endauswahl erfolgt die Kommunikation voraussichtlich im Februar 2026.
- Ausgewählte Stipendiat/-innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Künstler/-innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab 20.08.2025 bis 14.10.2025 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 14.10.2025 um 14:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 14:00 Uhr eingegangen sein. Nach 14:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. - Es ist nur ein Antrag pro Person möglich
- Sie leben und arbeiten in Berlin
- Nur Einzelkünstler/-innen können sich bewerben
- Sie sind professionelle Künstler/-in / Kurator/-in
-
Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anlage „Application Form“ muss in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Die anderen Anlagen können auf Deutsch oder Englisch verfasst sein. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Eine Bewerbung für das Kulturaustauschstipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Kulturaustauschstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
-
Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/-in an einer Hochschule
Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch nicht mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/-in tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung durch das internationale Kulturaustauschstipendium in Istanbul, Paris, New York und Tokio
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen als PDF bereit. -
Application Form (in Englisch)
Es handelt sich um ein Formular zur Weiterreichung an den Koopretaionspartner im Ausland. Es muss in englischer Sprache vorliegen. -
Projektbeschreibung (max. 5 Seiten)
Inhaltliche Beschreibung des Vorhabens im Ausland (Themen, Ziele etc.) -
CV / Portfolio (max. 10 MB, pdf-Datei, max. 10 Seiten)
CV/Portfolio sollten Werdegang, Stipendien, Auszeichnungen und eine Auswahl der wichtigen Projekte der letzten Jahre aufführen. -
Identitätsnachweis, Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin und ggf. Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
- Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen").
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch.
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung (siehe "Weiterführende Informationen") und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite).
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-5 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt für internationale Kulturaustauschstipendien des Landes Berlin 2026/2027 in Istanbul, Paris, New York und Tokio (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Allgemeine Fragen zur Förderung von Künstler:innen, Projekten und Freien Gruppen (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)