Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen am Standort LEA, Keplerstr.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA hat das Verfahren zur Vergabe von Terminen grundlegend geändert. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wurde dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung lag insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wurde nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um. Für viele Dienstleistungen (wie zum Beispiel für Aufenthaltstitel zur Beschäftigung oder Ausbildung, unbefristete Aufenthaltstitel oder Verpflichtungserklärungen) werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Keplerstr.
  • Keplerstraße 2 ,  10589 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: 90269-4000
  • Fax:  -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:

Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Fotoautomat (kostenpflichtig) im Erdgeschoss vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digitale PayPal Card)

Dienstleistungsbeschreibung

Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann müssen Sie als Voraussetzung in der Regel Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Falls Sie nicht wissen, ob Sie über genügend Einkommen verfügen, können Sie als kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot (Quick-Check) eine „Lebensunterhaltsberechnung“ durchführen.

Ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt bedeutet, die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können Sie dauerhaft durch eigenes, regelmäßiges Einkommen selbst bezahlen.

Der Lebensunterhalt ist nicht eigenständig gesichert, wenn öffentliche Mittel wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht.

Verfahrensablauf
1. Nutzen Sie bitte die „Lebensunterhaltsberechnung“, bevor Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und auch nicht an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übermittelt.
  • Bei der Berechnung des Lebensunterhalts werden auch Partner einbezogen, mit denen Sie zusammenleben und Kinder bis einem Alter von 24 Jahren.
2. Die Prüfung Ihres Lebensunterhaltes wird online durchgeführt. Sie erhalten sofort ein Ergebnis.

3. Anschließend können Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Ihr Lebensunterhalt wird nach den in Berlin geltenden Verfahrenshinweisen des Landesamtes für Einwanderung (siehe "Weiterführende Informationen") berechnet. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, wenden Sie sich deshalb bitte an die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebensunterhaltsberechnung
    Die Lebensunterhaltsberechnung ist ausschließlich online möglich.
  • Abhängig von Ihrem Brutto-Einkommen: Unterlagen zum Einkommen
    • Sie werden nach Ihrem Einkommen befragt. Sollte Ihr Brutto-Einkommen bestimmte Pauschalbeträge unterschreiten, ist eine genauere Berechnung erforderlich.
    • Halten Sie dafür die Unterlagen zu Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und zu eventuellen sonstigen Einkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld oder ähnliches) für die letzten 6 Monate bereit.
    • Für Angaben zu den Wohnkosten sowie eventuelle Ausgaben für eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie die letzten Kontoauszüge bereithalten.

Gebühren

Keine