Lebensunterhalt für Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen berechnen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann müssen Sie als Voraussetzung in der Regel Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. Falls Sie nicht wissen, ob Sie über genügend Einkommen verfügen, können Sie als kostenloses und unverbindliches Beratungsangebot (Quick-Check) eine „Lebensunterhaltsberechnung“ durchführen.

Ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt bedeutet, die Kosten für Wohnen, Ernährung, Kleidung, den persönlichen Bedarf und eine Krankenversicherung können Sie dauerhaft durch eigenes, regelmäßiges Einkommen selbst bezahlen.

Der Lebensunterhalt ist nicht eigenständig gesichert, wenn öffentliche Mittel wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezogen werden oder ein Anspruch darauf besteht.

Verfahrensablauf
1. Nutzen Sie bitte die „Lebensunterhaltsberechnung“, bevor Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.
  • Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und auch nicht an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übermittelt.
  • Bei der Berechnung des Lebensunterhalts werden auch Partner einbezogen, mit denen Sie zusammenleben und Kinder bis einem Alter von 24 Jahren.
2. Die Prüfung Ihres Lebensunterhaltes wird online durchgeführt. Sie erhalten sofort ein Ergebnis.

3. Anschließend können Sie einen Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung beantragen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin
    Ihr Lebensunterhalt wird nach den in Berlin geltenden Verfahrenshinweisen des Landesamtes für Einwanderung (siehe "Weiterführende Informationen") berechnet. Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, wenden Sie sich deshalb bitte an die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde oder Staatsangehörigkeitsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebensunterhaltsberechnung
    Die Lebensunterhaltsberechnung ist ausschließlich online möglich.
  • Abhängig von Ihrem Brutto-Einkommen: Unterlagen zum Einkommen
    • Sie werden nach Ihrem Einkommen befragt. Sollte Ihr Brutto-Einkommen bestimmte Pauschalbeträge unterschreiten, ist eine genauere Berechnung erforderlich.
    • Halten Sie dafür die Unterlagen zu Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und zu eventuellen sonstigen Einkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld oder ähnliches) für die letzten 6 Monate bereit.
    • Für Angaben zu den Wohnkosten sowie eventuelle Ausgaben für eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie die letzten Kontoauszüge bereithalten.

Gebühren

Keine

Für Sie zuständig