Arbeitsstipendium für deutschsprachige Literatur beantragen
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Autorinnen und Autoren, die auf Deutsch schreiben, bestimmt und soll sie dabei unterstützen, ihre begonnenen Arbeiten fortzusetzen oder zu vollenden. Gefördert werden Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in den Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.
Ziel der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Aus- und Fortbildung bestimmt und sollen Autorinnen und Autoren in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können.
Es wird ausschließlich belletristische Literatur, Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik gefördert.
Sachbücher, Dramatik und Übersetzungen sind ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Ziel der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Aus- und Fortbildung bestimmt und sollen Autorinnen und Autoren in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können.
Es wird ausschließlich belletristische Literatur, Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik gefördert.
Sachbücher, Dramatik und Übersetzungen sind ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im März bis Mai des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Dezember 2025 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiat*innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden werden muss (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Autor*innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab Mitte März 2025 bis 06.05.2025 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 06.05.2025 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11:00 Uhr eingegangen sein. Nach 11:00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. - Nur ein Antrag pro Person möglich
- Sie leben und arbeiten in Berlin
- Sie sind professionelle Autorin / professioneller Autor
-
Antrag in deutscher Sprache
Der Antrag selbst muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. -
Sie bewerben sich als einzelne Person
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung, daher können sich nur natürliche Personen bewerben. Bewerbungen von Gruppen/GbR sind nicht möglich. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Das Arbeitsstipendium für deutschsprachige Literatur kann nicht mit einem Stipendium des Deutschen Literaturfonds mit gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.
- Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Arbeitsstipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Arbeitsstipendium frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.
-
Keine Immatrikulation oder Lehrtätigkeit als Professor/-in an Hochschule
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor*in tätig sein.
- Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen).
-
Für die Online-Antragstellung: Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium deutschsprachige Literatur
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit.
-
Lebenslauf (CV) (max. 10 MB, pdf-Datei)
inkl. Liste mit Titel, Erscheinungsort und Medium der Veröffentlichungen der letzten drei Jahren. -
Exposé (max. 5 MB, pdf-Datei, max. 2 Din A4-Seiten)
- Das Exposé bezieht sich auf die eingereichte Arbeitsprobe und kann z.B. inhaltlich-thematisch-ästhetische Schwerpunktsetzungen, den geplanten weiteren Verlauf der Arbeitsprobe etc. beinhalten.
- Hinweis: Die Anlage „Exposé“ mit einer Länge von mehr als 2 DIN A4-Seiten (inklusive Deckblätter, Bibliographien, Illustrationen, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller formal ausgeschlossen.
-
Leseprobe eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Vorhabens (max. 10 MB, pdf-Datei, max. 20 Din A4-Seiten)
- Hinweis: Die Anlage „Leseprobe“ mit einer Länge von mehr als 20 DIN A4-Seiten (inklusive Deckblätter, Bibliographien, Illustrationen, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller formal ausgeschlossen.
-
Nachweis der Berliner Anschrift und der Aufenthaltserlaubnis
Es ist möglich, sich mithilfe der eID (Online-Ausweis) zu identifizieren. Wenn Sie diese Funktion wählen, entfällt das Hochladen weiterer Nachweise. Bitte beachten Sie die Vorgehensweise der Online-Ausweisfunktion im Antragsformular.
Wenn Sie den Antrag ohne eID (Online-Ausweis) stellen, gilt folgendes:
- Bei Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch.
- Bei Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite). Hinweis: Liegt im Zeitraum der Antragsstellung und des Stipendiums keine gültige Aufenthaltserlaubnis vor, wird kein Stipendium gewährt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
7-8 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zum Arbeitsstipendium für deutschsprachige Literatur (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Bewerbungsvoraussetzungen (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Antragsformalia (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Nach dem Einreichen des Antrags (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
Für Sie zuständig
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen