Recherchestipendium für Übersetzerinnen und Übersetzer beantragen
Die Recherchestipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Übersetzungen fördern und Übersetzerinnen und Übersetzer dabei unterstützen, ihre begonnenen Arbeiten fortzusetzen oder zu vollenden. Der Schwerpunkt liegt auf literarischen Übersetzungen, dazu zählen Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Comics sowie Lyrik. Die Recherchestipendien sind, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, mit jeweils 4.000 Euro bzw. 8.000 Euro dotiert und werden in Raten zu 2.000 Euro über einen Zeitraum von 2 bzw. 4 Monaten gezahlt. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität der Übersetzung, das skizzierte Vorhaben und die Begründung der Relevanz der Übersetzung.
Ziel der Förderung
Gefördert werden professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer, die mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen aufweisen können und in Berlin leben.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
Ziel der Förderung
Gefördert werden professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer, die mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen aufweisen können und in Berlin leben.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
- Die Recherchestipendien werden in der Regel jeweils Anfang des Jahres für das laufende Kalenderjahr ausgeschrieben.
- Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
- Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der Lebenslauf und das Exposé können ggf. auf Englisch eingereicht werden.
- Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert
- Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury
- Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich im Juni 2025 per E-Mail informiert.
- Ausgewählte Stipendiat/innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
- Die Namen der geförderten Übersetzer/innen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Bewerbungen sind ab Mitte Januar 2025 bis 04.03.2025 möglich
Die Bewerbungsfrist endet am 04.03.2024 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11.00 Uhr eingegangen sein. Nach 11.00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen. - Nur ein Antrag pro Person möglich
- Sie leben und arbeiten in Berlin
- Sie sind professionelle Übersetzerin/professioneller Übersetzer Sie müssen mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen aufweisen.
-
Das zu übersetzende Werk muss publiziert sein
Die Urheberschaft und Rechtefreiheit müssen vorab geklärt sein. Übersetzungsvorhaben, deren Publikation schon aus urheberrechtlichen Gründen ausgeschlossen sind, können nicht gefördert werden. Einen entsprechenden Nachweis über die Verwendungserlaubnis des Originalwerkes muss von den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern erstellt werden. Sollte das Werk gemeinfrei sein, muss dies bestätigt werden. -
Antrag in deutscher Sprache
Der Antrag selbst muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anlagen können englischsprachig sein. -
Sie bewerben sich als einzelne Person
Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung, daher können sich nur natürliche Personen bewerben. Bewerbungen von Gruppen/GbR sind nicht möglich. -
Doppelförderung/zeitgleiche Förderung oder Stipendien
- Das Recherchestipendium für Berliner Übersetzerinnen und Übersetzer kann nicht mit einem vom Bund vergebenen Übersetzungsstipendium des Deutschen Übersetzerfonds mit gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.
- Eine Bewerbung für das Recherchestipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien (ausgenommen Deutscher Übersetzerfonds) beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind.
- Das Recherchestipendium ist mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
- Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Arbeitsstipendium frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
- Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.
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Keine Immatrikulation oder Lehrtätigkeit als Professor/in an Hochschule
- Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/in tätig sein.
- Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen).
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Für die Online-Antragstellung: Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Förderung durch das Recherchestipendium für Übersetzerinnen und Übersetzer
Ausschließlich online möglich. Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit. -
Lebenslauf (CV) (max. 2 MB, pdf-Datei)
inkl. Liste mit Titel, Erscheinungsort und Medium der letzten Übersetzungen -
Übersetzungsprobe (max. 5 MB, pdf-Datei, max. 5 Din A4-Seiten)
Hinweis: Die Anlage „Übersetzungsprobe“ mit einer Länge von mehr als 5 DIN A4-Seiten (inklusive Deckblätter, Bibliographien, Illustrationen, sonstige Schreiben) wird nicht akzeptiert. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragstellerinnen und Antragsteller formal ausgeschlossen. - Kopie der übersetzten Stelle (max. 5 MB, pdf-Datei)
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Exposé (max. 2 MB, pdf-Datei, max. 2 Din A4-Seiten) (Deutsch oder Englisch)
Das Exposé soll folgende Themen behandeln:
- Begründung der Relevanz einer Übersetzung,
- Beschreibung der Herausforderungen bei der Übersetzung,
- Umfang des Originalwerkes sowie der Übersetzung (Angaben zur Seitenzahl),
- Angabe zum aktuellen Arbeitsstand der Übersetzung,
- geplantes Veröffentlichungsdatum (wenn bereits bekannt),
- Ausgangs- und Zielsprachen der Übersetzung
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Auskunft über die Rechtefreiheit/Benutzungserlaubnis des Originalwerkes (max. 2 MB, pdf-Datei)
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen Auskunft über die Rechtefreiheit bzw. Benutzungserlaubnis des Originalwerkes geben. Dies kann in Form eines bestehenden Vertrags mit der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber oder mit einem Verlag erfolgen.
Wurde kein Vertrag geschlossen, muss das Formular Rechtefreiheit von der Rechteinhaberin/dem Rechteinhaber ausgefüllt werden. Ist das Werk gemeinfrei, muss dies mit dem Formular Gemeinfreiheit bestätigt werden (siehe Internetseite des Förderprogramms). -
Nachweis der Berliner Anschrift und der Aufenthaltserlaubnis
- Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft: Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
- Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten mit Aufenthaltstitelkarte: Die Aufenthaltstitelkarte gilt als Ausweisdokument und als Meldebestätigung. Laden Sie bitte die entsprechende Seite mit Berliner Anschrift hoch.
- Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ohne Aufenthaltstitelkarte: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes und Kopie des gültigen Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (Vorder- und Rückseite).
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-5 Monate
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zum Recherchestipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Bewerbungsvoraussetzungen (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Antragsformalia (Senatsverwaltung für Kultur)
- FAQ: Nach dem Einreichen des Antrags (Senatsverwaltung für Kultur)
- Meldebescheinigung beantragen (Dienstleistung)
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