Steuerberaterberufsregister - Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften beantragen

Wenn Sie eine Steuerberatungsgesellschaft betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer begründet. Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage.

Verfahrensablauf
1. Die Eintragung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Eintragung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Erfassungsbogen für das Berufsregister
    Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
  • Berufshaftpflichtversicherung
    vorläufige Deckungszusage oder Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Ggf. Nachweis der Verleihung der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftlicher Buchstelle" des gesetzlichen Vertreters
  • Ggf. Nachweise über z.B. gesonderte Aufstellung zu Zweigniederlassungen, Beteiligten, Wahlbeschlüsse
  • Nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder Berufsausübungsgesellschaften nach BRAO: Anerkennungsurkunde

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin in das Berufsregister für Steuerberater als Steuerberatungsgesellschaft eingetragen werden, wenn die beabsichtigte künftige berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.

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