Steuerberater/in - Eintragung in das Berufsregister beantragen

Als Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/r oder anerkannte Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie sich in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen. Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Eintragungen in das Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer auf Antrag vorgenommen.

Verfahrensablauf
1. Die Eintragung in das Berufsregister ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Eintragung.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und werden neu bestellt oder verlegen Ihre berufliche Niederlassung nach Berlin.
  • Sie sind neue anerkannte Berufsausübungsgesellschaft oder verlegen Ihren Sitz nach Berlin
  • Sie errichten weitere Beratungsstellen von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten in Berlin.
  • Sie errichten weitere Beratungsstellen von anerkannten Berufsausübungsgesellschaften in Berlin.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante "ELSTER-Zertifikat".

Erforderliche Unterlagen

  • Erfassungsbogen für das Berufsregister
    Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
  • ggf. Urkunden über akademische Grade
  • ggf. Nachweis über Berufsbezeichnung, Fachberaterbezeichnung, Zusatz zur Berufsbezeichnung
  • Nur für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfungsgesellschaften oder Berufsausübungsgesellschaften nach BRAO: Anerkennungsurkunde
  • ggf. gesonderte Aufstellung zu Zweigniederlassungen, Beteiligten, Wahlbeschlüsse

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin eingetragen werden, wenn ihre beabsichtigte künftige berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.

Für Sie zuständig